Stand: 06.04.2017
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Des Autoverwertungsbetriebes Navratil
(Stand: 03. Dezember 2011)
Geschäftsführer: Vojtech Navratil
Werner-von-Siemens Str. 7
51647 Gummersbach / Deutschland
Telefon national: 02261 61254
eMail: navratilautoverwertung@gmail.com
USt-Ident.Nr.: DE 122584990
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
(1) NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG bietet Kunden (Verbraucher und Unternehmer) sowohl über den eigenen Online-Shop, als auch über eBay Artikel zum Kauf an – und zwar vorwiegend Autoteile, insbesondere Kfz-Verschleißteile, Zubehör, Oldieparts, aber auch Tuningteile.
(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG und dem Kunden. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG .
§ 2. Vertragsschluß
(1) Im Rahmen des Verkaufs über die Internetauktionsplattform eBay gibt NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG durch das Einstellen eines Artikels ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Bei Abgabe eines Gebots durch den Kunden erklärt dieser bei einer Online-Auktion die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.
(2) Für Bestellungen des Kunden über den Online-Shop von NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG gilt für den Vertragsschluss folgendes:
a) Sämtliche Angebote von NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG sind freibleibend – d.h. die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
b) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bestätigt NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich nicht um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
c) NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder mit Auslieferung der Ware erklärt werden. Andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
(3) NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
§ 3. Preise, Liefer- und Versandkosten
(1) Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
(2) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und – sofern der Kunde Unternehmer ist – Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
(3) Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung, ist NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG dazu berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
(4) Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten –, so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er schuldhaft nicht die richtige Adresse angegeben hat.
(5) Bei Ausübung des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 4. Zahlungsmethoden und –bedingungen
(1) Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Darüber hinaus kann im Fall der Selbstabholung der Ware die Zahlung in bar erfolgen.
(2) Der Kunde hat alle Beträge spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG . Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet; für Verbraucher gilt dies nur, wenn sie hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden sind.
(3) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt sämtliche Ware unser Eigentum.
(2) Soweit der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.
§ 6. Liefer- und Versandbedingungen
(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege. Eine Selbstabholung des bzw. der Artikel direkt bei NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG ist – nach der Vereinbarung eines Abholtermins – gegen Barzahlung möglich.
(2) Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluß auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache immer mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.
(4) Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.
§ 7. Transportschäden
(1) Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte der Kunden, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.
(2) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
(3) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung, zumindest aber binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
(4) Der Kunde wird NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG nach besten Kräften unterstützen, soweit NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
§ 8. Altteilrücknahme
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG das dem gekauften Ersatzteil entsprechende Altteil gegen Wertersatz zu überlassen.
(2) Die Rücksendung des jeweiligen Altteils hat auf Gefahr und Kosten des Kunden – unfreie Sendungen werden nicht angenommen – sowie unter Angabe der Kontoverbindung des Kunden zu erfolgen an:
NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG
– Altteilrücknahme –
Werner-von-Siemens Str. 7
51647 Gummersbach
Deutschland
Fax: 02261 61254
eMail: navratilautoverwertung@gmail.com
(3) Die Gutschrift des Altteilwertes erfolgt binnen 10 Tagen nach Eingang bei NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG auf die vom Kunden angegebene Kontoverbindung.
§ 9. Mängelhaftung und Garantie
(1) Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind an NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG über obig angeführte Kontaktdaten zu senden.
(2) Keine Haftung für Sachmängel besteht im Fall von Schäden, die nach Übergabe der Sache durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels, d. h. durch schuldhaftes Verhalten des Kunden oder eines Dritten entstanden sind; gleiches gilt für sog. gewollten Verschleiß.
(3) Die Mängelansprüche gegen NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG sind auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
a) Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG bleibt jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
b) Gegenüber Unternehmern leistet NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.
d) NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sofern diese nicht unverhältnismäßig sind. Sofern im Rahmen der Nacherfüllung der Austausch eines Ersatzteiles durch eine Kfz.-Fachwerkstatt erforderlich ist, erkennt NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG die marktüblichen AW-Werte (Schwacke) als verhältnismäßig an, sofern die Aufwendungen für die Nacherfüllung nicht aus anderen Gründen unverhältnismäßig sind.
e) Im Falle der Nachlieferung hat NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG gegen den Kunden einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Zeitraum, während dem der der Kunde die ursprünglich gelieferte Sache nutzen konnte.
(4) Handelt es sich bei um Gebrauchtartikel (z.B. gebrauchte Ersatzteile), beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche ein Jahr ab deren Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche sind gem. § 9 Abs. 5 dieser AGB ausgeschlossen. Eine damit verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(5) Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG nach § 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(6) Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
§ 10. Haftung
(1) NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG beruhen. Des weiteren haftet NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG beruhen. Darüber hinaus haftet NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, bei Beschaffenheitsgarantien oder in Fällen von Arglist.
(2) Außerhalb der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG , für die Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Falle beschränkt sich die Haftung jedoch zum einen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Ferner ist die Haftung ebenfalls für mittelbare oder Folgeschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht vorhersehbar sind.
(3) Für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wobei keine Haftung für nicht vorhersehbare mittelbare oder Folgeschäden besteht.
§ 11. Datenschutz
Der Schutz personenbezogenen Kundendaten, die anlässlich der Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Abrechnung erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Vom Kunden übermittelte persönlichen Daten werden nur – in Dritten unzugänglicher Weise, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist; auf die Unsicherheit von E-Mail wird hingewiesen – gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Leistungserbringung und Abrechnung erforderlich ist. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, sofern der Kunde diese freiwillig übermittelt, etwa im Rahmen einer Anfrage, einer Registrierung oder einer Bestellung. Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten oder Transportunternehmen, zu Abrechnungszwecken - erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Der Kunde kann die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. In diesem Falle werden die personenbezogenen Daten gelöscht, ebenso wenn die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr notwendig sind. Der Kunde kann jederzeit bei NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG Auskunft über die dort gespeicherten Daten verlangen.
§ 12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von NAVRATIL-AUTOVERWERTUNG . Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.