wildwechsel Wildunfall - Warum Sie danach keiner Regelung ohne Kfz-Gutachter zustimmen sollten!
©Foto: stockwerk-fotodesign/depositphotos.com

Auf deutschen Straßen kommt es jedes Jahr zu einer erheblichen Anzahl von Wildunfällen. Die meisten dieser Kollisionen enden zwar einigermaßen glimpflich und es bleibt bei Blechschäden, trotzdem sind die Kosten für die entstandenen Schäden erheblich und lagen 2019 bei 885 Millionen Euro. Falls Sie selbst in einen Wildunfall verwickelt werden, sollten Sie unbedingt darauf bestehen, dass ein Kfz Gutachter beauftragt wird. Nur so können Sie sicher sein, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug in vollem Umfang erstattet wird.

Wann passieren die meisten Wildunfälle?

Vorsicht bei Wildwechsel ist das ganze Jahr geboten, die meisten Unfälle mit Wild passieren allerdings im Frühjahr oder Herbst. Besonders in der Dämmerung und nachts ist die Gefahr eines Wildunfalls sehr groß. Fahren Sie also auf Strecken, auf denen vor Wildwechsel gewarnt wird, besonders vorsichtig. Bei den meisten Wildunfällen bleibt es zwar beim Sachschaden, es gab aber in 2019 auch Personenschäden: 2.867 Personen wurden bei insgesamt 295.000 Wildunfällen verletzt.

Wer bezahlt die Schäden durch Wildunfälle?

Die Teilkasko-Versicherung übernimmt die Abwicklung von Schäden durch Wild. Achten Sie daher darauf, dass Sie eine solche Versicherung abschließen. Melden Sie den Unfall unbedingt bei der Polizei, auch wenn das Wild schon weitergelaufen ist oder nicht mehr auffindbar ist. Die Polizei informiert dann den zuständigen Wildhüter. Ohne Meldung ist keine Erstattung bei der Versicherung möglich.

Wer beauftragt und bezahlt den Kfz-Gutachter?

Normalerweise kann ein Kfz-Gutachter vom Unfallopfer ausgesucht werden, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss dann das Gutachten und die Schadensbehebung bezahlen. Bei einem Wildunfall sind Sie zwar auch das Unfallopfer – bezahlt wird aber von Ihrer eigenen Teilkasko-Versicherung. Daher kann diese Versicherung auch den Gutachter selbst aussuchen. Sie selbst sollten in diesem Zusammenhang darauf bestehen, dass ein Kfz-Gutachter eingeschaltet wird und nicht nur ein Kostenvoranschlag erstellt wird. Notfalls können Sie auch selbst einen Sachverständigen beauftragen, diesen müssten Sie dann jedoch selbst zahlen. Wenn Sie dadurch eine wesentlich höhere Schadenssumme erhalten würden, könnte sich das lohnen. Ein Auto-Gutachten kostet im Schnitt etwas 500 Euro (abhängig von der Schadenshöhe).

Was steht in einem Kfz Gutachten?

Der Gutachter nimmt eine detaillierte Dokumentation des Schadens vor (inklusive Fotos). Er erkennt und beschreibt sowohl die Schäden, die schon vor dem Unfall vorhanden waren als auch Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Der Sachverständige wird den Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall und die Höhe der notwendigen Reparaturen feststellen und – falls es sich um einen Totalschaden handelt – Wiederbeschaffungswert und Restwert ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag?

Ein Gutachten ist wesentlich umfangreicher und zeitintensiver in der Erstellung als ein Kostenvoranschlag, der von einer Werkstatt nach einer lediglich kurzen Besichtigung ausgestellt wird. Viele Schäden an Fahrzeugen nach einem Unfall sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen und werden dann eventuell in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt. Die Reparaturrechnung fällt dann im Endeffekt manchmal wesentlich höher aus als der Kostenvoranschlag. Die Versicherung weigert sich dann oft, den vollen Betrag der Reparatur zu zahlen. Um diesen Ärger zu vermeiden, sollten Sie darauf bestehen, dass ein Kfz-Gutachter eingeschaltet wird.

In welchen Fällen ist es noch sinnvoll, einen Kfz-Gutachter zu beauftragen?

Grundsätzlich sollte ein Kfz-Gutachter nach jedem Unfall eingeschaltet werden. Für den Unfallgeschädigten ist dies komplett kostenlos, inklusive der Anfahrt, da die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sowohl das Gutachten als auch alle Schäden am Fahrzeug bezahlt. Falls eine Teilschuld festgestellt wird, werden alle Kosten (auch die Kosten für das Gutachten) anteilmäßig zur Schuld zwischen den Unfallgegnern aufgeteilt.

Der Unfallgeschädigte darf den Gutachter selbst aussuchen und beauftragen. Der Kfz-Gutachter kommt dann zum beschädigten Fahrzeug und nimmt die Begutachtung vor. Diesen Termin kann der Auftraggeber selbst auswählen – im Notfall geht dies auch 24 Stunden am Tag.

Neben Unfallgutachten – dem Hauptbetätigungsfeld eines Kfz-Gutachters – werden auch Gutachten bei Hagelschäden und Wertgutachten für Oldtimer oder Gebrauchtwagen erstellt.

Denken Sie also z.B. auch bei einem Hagelschaden daran, dass die Abwicklung über einen Sachverständigen erfolgen sollte!

Fazit

Nach einem Unfall sollte auf jeden Fall ein Gutachter beauftragt werden. Dies gilt auch bei Wildunfällen. Bestehen Sie daher darauf, dass Ihr Fahrzeug von einem Kfz-Gutachter auf Schäden untersucht wird – denn nur so können Sie sicher sein, dass alle Schäden erkannt und dokumentiert werden und eine anschließende Reparatur komplett bezahlt wird.

Folgen Sie uns in den sozialen Netzwerken