Depositphotos_326275394_S Der Auto-Tuning-Check: Das ist erlaubt

Der Trend geht zur Individualität, auch beim eigenen Wagen: Immer mehr wünschen sich ein einzigartiges Auto mit unverwechselbarem Design. Tuning macht es möglich. Doch welche Anpassungen sind erlaubt und welche verboten? Der Fakten-Check.

Viele Möglichkeiten, viele Verbote

Am Auto lassen sich eine Vielzahl an Änderungen vornehmen, wahlweise im Exterieur- oder Interieur-Bereich. Sie fangen bei einer neuen Lackierung und neuen Felgen an und enden bei dem Verbau eines Sportauspuffes oder dem Anbau an der Karosserie. Wer Tuning im großen Stil betreibt, kann auch seinen Motor aufrüsten. Welche Änderungen auf vorgenommen werden, im Allgemeinen gilt: Alles ist erlaubt, was nicht gegen geltende Vorschriften und Gesetze verstößt. Wer beim Tuning auf Nummer sicher gehen will, sollte auf zertifizierte Bauteile zurückgreifen. Viele Autohersteller stellen sie bereits exklusiv zur Verfügung. So bietet Mercedes Zubehör für den Exterieur- und Interieur-Bereich des Wagens an. Bauteile der jeweiligen Automarke entsprechen immer den geforderten Normen und sind dementsprechend sicher im Einsatz.

Das A und O: die Sicherheit

Beim Tuning muss stets im Hinterkopf behalten werden, dass der Wagen zu keiner Zeit eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen darf. – Weder für die Fahrenden noch für die anderen Verkehrsteilnehmer. Folgende Gesetze muss das getunte Auto deshalb befolgen:

  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • die Straßenverkehrsordnung (StVZO)
  • die Fahrzeugzulassungsverordnung (FVZ).

Die Straßenverkehrsordnung schreibt unter anderem vor, dass bestimmte Fahrzeugteile nur verwendet werden dürfen, wenn sie eine amtlich genehmigte Bauart besitzen. Nennenswert sind hier insbesondere die Bremsen, die Reifen, der Motor und zusätzliche Beleuchtungselemente. Bei Beleuchtungen im Exterieur-Bereich darf das Licht zu keiner Zeit andere Verkehrsteilnehmer blenden oder irritieren. Verboten ist ohne entsprechende Bauart auch eine Veränderung der Wagenakustik.

Die Bauteile müssen nach dem Einbau von einem Sachverständigen überprüft werden. Er führt die Abnahme durch und stellt bei einer sicheren Montage eine Anbaubescheinigung aus. Sie berechtigt zum Fahren des Wagens und erklärt das Tuning für zulässig. Alternativ kann eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) die Abnahme ersetzen. Viele Tuningteile führen die Erlaubnis beim Kauf bereits mit. Sie können ohne Bedenken eingebaut und hinterher ohne Prüfung genutzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine fachgerechte Anbringung, bei der das Bauteil unverändert bleibt. Um bei einer Verkehrskontrolle die Zulässigkeit des getunten Wagens zu beweisen, muss die ABE zu jeder Zeit im Original vorzeigbar sein.

Versicherung und Betriebserlaubnis: Das gilt es zu beachten

Die Betriebserlaubnis berechtigt zum Fahren des Wagens. Wer ohne sie fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit entsprechenden Strafen sanktioniert wird. Obendrein verlieren die meisten Kfz-Versicherungen ohne laufende Betriebserlaubnis ihre Gültigkeit. Wer am Ende nicht ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz dastehen will, muss sich daher genaustens an die Auflagen der einzelnen Bauteile halten.

Die Folgen bei einer Nicht-Einhaltung

Werden beim Tuning die geltenden Gesetze und Regelungen missachtet, drohen neben dem Entzug der Fahrerlaubnis Bußgelder in hohen Summen. Viele Regelungen sind dabei nicht so bekannt, wie anderen; einige halten eine Vielzahl an Stolpersteinen bereit. Wer sich für das Auto-Tuning entscheidet, sollte sich vorab genaustens über die Zulässigkeit informieren. Offizielle Prüfstellen wie der TÜV sind eine optimale Anlaufstelle, da sie fach- und sachgerecht zum Thema aufklären.

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