auto-383897_1920-1024x680 Die Vorteile von Firmenwagen-Leasing
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Das Leasing erfreut sich einer immer größer werdenden Popularität. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen. Auch zahlreiche Unternehmen greifen immer häufiger auf diese Art der Kfz-Finanzierung zurück. Doch warum ist das so? Erfahren Sie hier, welche Vorteile das Firmenwagen-Leasing mit sich bringt und worauf Sie achten sollten.

Voller Kostenabzug als Betriebsausgabe

Im Zusammenhang mit einem Firmenwagen entstehen dem Unternehmen zahlreiche Kosten. Im Gegensatz zum Kauf, sind beim Leasing sämtliche Kosten sofortige Betriebsausgaben. Neben den laufenden Betriebskosten für Sprit, Pflege und Reparaturen sind also auch die Versicherung, die Kfz-Steuer und die Leasingraten vollständig als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Betrachtet man den gesamten Nutzungszeitraum, ist dies zwar auch beim Kauf gegeben, allerdings muss der Unternehmer dort im Prinzip in Vorleistung treten, in dem er den vollen Kaufpreis zahlt, diese Kosten allerdings verteilt auf mehrere Jahre steuerlich absetzen kann. Dieses Problem entfällt beim Firmenwagen-Leasing.

Ein neues Fahrzeug mit geringem Eigenkapital

Der Kauf eines Autos ist mit hohen einmaligen Kosten verbunden. Diese erfordern in der Regel einen hohen Einsatz von Eigenkapital und reißen ein großes Loch in die Liquidität eines Unternehmens. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Firmen neue Fahrzeuge zu leasen, statt sie zu kaufen. Beim Leasing wird je nach Vertrag keine, oder eine einmalige Leasing-Sonderzahlung zu Beginn der Laufzeit fällig. Diese beträgt allerdings nur einen Bruchteil des Kaufpreises und ist daher wesentlich leichter aufzubringen. Anschließend wird die Liquidität nur noch mit den monatlichen Leasingraten belastet. Die hängen in erster Linie vom Fahrzeugwert ab und werden vertraglich für die gesamte Laufzeit festgelegt. In vielen Fällen liegen die monatlichen Raten zwischen 500,00 EUR und 1.000,00 EUR. Diesen Betrag aus den laufenden Einnahmen aufzubringen, stellt für die meisten Unternehmen kein Problem dar. Das Ansparen für einen Autokauf hingegen, gestaltet sich für viele komplizierter. Besonders größere Unternehmen mit einem großen Fuhrpark bevorzugen immer häufiger das Leasing.

Regelmäßig neue Fahrzeuge

Die Laufzeit von Leasingverträgen wird individuell zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer verhandelt. Für das Firmenwagen-Leasing beläuft sich diese jedoch häufig auf zwei oder drei Jahre. Mit dem Ablauf des Leasingvertrages geht das Fahrzeug im Regelfall an den Leasinggeber zurück. Das bedeutet für den Leasingnehmer, also den Unternehmer, dass er ein neues Fahrzeug benötigt. Gleichzeitig bietet sich hier die Möglichkeit, ohne großen Aufwand regelmäßig die neuesten Fahrzeugmodelle zu fahren.

Das sollen Unternehmer beachten

Das Firmenwagen-Leasing bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmer. Doch auch die Arbeitnehmer können davon profitieren. Für einen geringen Verzicht Ihres Bruttogehaltes, erhalten Sie die Möglichkeit einen Firmenwagen zu nutzen. Grundsätzlich ist auch die private Nutzung gestattet. Dies bietet den Mitarbeitern eine verhältnismäßig günstige und einfache Alternative. Oftmals ergibt sich daraus ein zusätzlicher Motivationsschub.

Selbstverständlich dürfen die Kosten für die private Nutzung nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Aus diesem Grund ist bei teilweiser privater Nutzung immer der entsprechende Anteil zu ermitteln.

Unternehmer sollten beim Vertragsabschluss eines Leasingvertrages dringend ein paar Punkte beachten. Zunächst sollte die genaue Ausstattung schriftlich festgehalten werden. So können unangenehme Überraschungen bei der Fahrzeugübergabe vermieden werden. Außerdem sehen viele Verträge eine Kilometergrenze vor. Beim Überschreiten dieser Grenze, fallen zusätzliche Kosten für die zu viel gefahrenen Kilometer an. Die Laufleistung sollte daher im Vorfeld möglichst genau geplant werden. Unter Umständen empfiehlt sich hier die Einplanung eines kleinen Puffers. Auch entstandene Schäden können im Nachgang zu zusätzlichen Kosten führen.

Darüber hinaus bieten viele Leasinggeber die Möglichkeit, eine Kaufoption in den Vertrag zu schreiben. Diese ermöglicht dem Unternehmen das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit zu einem bestimmten Betrag zu kaufen. Je nach Plan des Leasingnehmers kann sich eine solche Option lohnen. Wer im Vorfeld bereits weiß, dass er das Fahrzeug nicht kaufen möchte, kann auf diese Vertragsklausel allerdings auch verzichten.

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