Neue-Gesetze-Auto-2019 2019: Relevante Neuerungen für Autofahrer im Überblick

Verkehrsrecht
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Jedes neue Jahr bringt Neuerungen – auch für Autofahrer. 2019 bildet da keine Ausnahme. Die Kosten für Fahrzeugversicherungen ändern sich für einige, neue Regelungen gelten mit Beginn des neuen Jahres. Weiterhin aktuell bleiben gewiss existierende und geplante Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Besitzer entsprechender Autos müssen bei umgesetzten Maßnahmen mit Einschränkungen rechnen. Viele Neuerungen gelten zudem für elektrisch angetriebene Autos. Dieses zeigt klar, dass sich die Art der Mobilität wandelt.

Neuerungen 2019: In welchen Städten werden Fahrverbote für Dieselautos gelten?

Die Hansestadt Hamburg machte am 31. Mai vergangenen Jahres den Anfang. So wurden Teilabschnitte viel befahrener Straßen für ältere Dieselfahrzeuge verboten. AUTOTEILE-Markt berichtete hier davon. Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in mehreren deutschen Städten Klage einreichte, ist mit weiteren Fahrverboten zu rechnen. Etliche Verfahren laufen noch, sodass bereits in Kraft getretene Urteile durchaus noch geändert oder aufgehoben werden können.

Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge sind – dem Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) zufolge – in sieben deutschen Städten aktuell. Bereits ab Januar ist die Landeshauptstadt Baden-Württemberg, Stuttgart, betroffen. Zunächst gilt das Fahrverbot für die nicht in der Stadt ansässigen Fahrer älterer Dieselfahrzeuge. Ab April dann ebenfalls für Stuttgarter. In Frankfurt werden die Fahrverbote vermutlich ab Februar gelten. In Bonn und Köln ist ab April mit Fahrverbotszonen zu rechnen; in der Hauptstadt spätestens im Juni und in Darmstadt Mitte des Jahres. Etwas mehr Zeit haben Besitzer älterer Dieselfahrzeuge in Essen und Gelsenkirchen. Dort werden erst ab 01. Juli Maßnahmen ergriffen, um die gesundheitsschädlichen Belastungen durch Stickoxide herabzusetzen.

Neuerungen 2019: Anpassung der Kfz-Versicherungen – teurer oder günstiger?

Wo verursachen Autounfälle viele und kostspielige Schäden? Das kalkuliert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) alljährlich. Anschließend teilt er die Zulassungsbezirke in entsprechende Regionalklassen ein. 413 sind Zulassungsbezirke sind es in Deutschland insgesamt. Diese Zulassungsbezirke sind entscheidend. Das heißt: Relevant ist, wo der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat.

Die gute Nachricht: Für circa 5,4 Millionen Autofahrer wird die Kfz-Haftpflichtversicherung günstiger. Dagegen müssen etwa 5,5 Millionen mit Erhöhungen rechnen.

2019: HUV-Plakette: Den TÜV nicht verpassen!

Mit dem letzten Tag des Jahres 2018 liefen die grünen Plaketten aus. Die Farben grün, orange, gelb, braun und rosa signalisieren stets die Jahre der anstehenden Hauptuntersuchung. Ab 01. Januar 2019 gilt die orangefarbene Plakette. Ist Ihr Auto mit dieser HU-Plakette ausgestattet, müssen Sie in diesem Jahr zum TÜV. Klebt immer noch die grüne am Fahrzeug, steht möglichst schnell ein Termin zur Hauptuntersuchung an. Sonst droht ein Bußgeld! Dieses wird übrigens teurer, je weiter der Termin herausgezögert wird.

Neuerungen 2019: AVAS – der Warnton für E-Autos

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge sind sehr leise und surren lediglich. Gerade für ältere Menschen und Menschen mit Seheinschränkungen sind sie jedoch zu leise und somit zudem gefährlich. Vor allem letztere sind erheblich auf ihr Gehör angewiesen. Im Straßenverkehr sind die nahezu lautlosen E-Autos kaum auszumachen. Aus diesem Grund führt die EU Schritt für Schritt ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ein. Das bedeutet, dass E-Autos mit einem Warnton ausgestattet sein müssen. Verpflichtend ist der Warnton anfänglich lediglich für neue Elektroautos. Ab Sommer 2020 greift diese Vorschrift für alle neu für den Straßenverkehr vorgesehenen rein batterieelektrischen Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sowie Brennstofffahrzeuge – also auch für LKW und Busse.

Neuerungen 2019: Steuerliche Vorteile für E-Dienstwagen

Sie haben ein ökologisches E-Auto als Dienstwagen? Dann können Sie sich auf Steuervorteile freuen. Nutzen Sie das Fahrzeug privat, wird es statt mit 1 % lediglich mit 0,5 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Dieses gilt für E-Auto und Hybrid-Fahrzeuge, die zwischen Neujahr 2019 und dem 31. Dezember 2021 erstanden oder geleast werden.

Neuerungen 2019: Abgasmessungen und Verbrauchskennzeichnungen

Für alle neu zugelassenen Fahrzeugtypen ist mit Beginn des Septembers 2019 zum WLTP-Testverfahren die Messung im realen Fahrbetrieb obligatorisch. WLTP gilt EU-weit bereits seit September 2017 für die Typzulassung neuer Fahrzeuge und steht für Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure. Gemessen wird, wie viel Kraftstoff ein Auto verbraucht und ob die Grenzwerte für Abgase eingehalten werden. Dafür sind genormte Prüfverfahren erforderlich, die der Gesetzesgeber vorschreibt. Automobilhersteller müssen die Verbrauchsdaten ihrer Fahrzeuge entsprechend anpassen. Im ersten Quartal des Jahres 2019 soll eine korrespondierende Vorgabe verabschiedet werden.

Neuerungen 2019: Straßenzulassung für E-Kleinstfahrzeuge wie Scooter?

Die Erlaubnis für E-Scooter, E-Skateboards, Segways und weitere elektrische Kleinstfahrzeuge ist geplant. Obwohl diese durchaus auf den Bürgersteigen oder den Straßen anzutreffen sind, ist ihre Nutzung illegal. Erlaubt sind sie einzig auf Privatgrundstücken. Noch. An der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ wird längst gearbeitet. Nachdem der vorgelegte Entwurf kritisiert wurde, wird dieser bis zum Frühjahr 2019 überarbeitet. So wurde beispielsweise bemängelt, dass E-Scooter ein Versicherungskennzeichen benötigen.

Neuerungen 2019: Online zur Kfz-Zulassung

Das Auto ummelden oder zulassen zu lassen, stellte für zahlreiche Autofahrer einen erheblichen Zeitaufwand dar. Wer einen Personalausweis mit Online-Funktion besitzt, kann sich freuen. Ab Mitte des Jahres können diese ihre Autos ganz bequem online anmelden, ummelden, abmelden und zulassen – selbst bei einem Halterwechsel. Eine entsprechende Verordnung zur Online-Zulassung (i-Kfz) legte das Bundesverkehrsministerium im Sommer 2018 vor. Nun muss der Bundesrat diese absegnen.

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