tuv-g518d82e68_1280-1024x682 Informatives zur Kfz-Hauptuntersuchung: Fristen, Bußgelder und Umfang
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Die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen ist in Deutschland Pflicht. Bei der wiederkehrenden Fahrzeugkontrolle werden wesentliche Bestandteile überprüft, um die technische Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge sicherzustellen. Wann der regelmäßige Termin stattfinden muss und welche Folgen eine Fristüberschreitung mit sich bringt, nachfolgend erläutert.

Fristen und Bußgelder

Die Hauptuntersuchung (HU) dient der Sicherstellung der Vorschriftsmäßigkeit sowie Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen in Deutschland und ist bereits seit Dezember 1951 Pflicht. Sie trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei und muss deshalb in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Die Untersuchungsintervalle unterscheiden sich je nach Fahrzeugart. Zudem spielt die Erstzulassung eine Rolle. Klassische Pkws müssen 36 Monate nach der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Anschließend verkürzt sich die HU-Frist auf 24 Monate. Bei Leichtkrafträdern und Motorrädern beträgt das Intervall von Beginn an 24 Monate. Wann die nächste HU fällig ist, lässt sich auf der Plakette ablesen, die auf dem Kfz-Kennzeichen (bei Pkw hinten) fixiert wird.

Jeder Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug fristgerecht zur Hauptuntersuchung vorgeführt wird. Geschieht dies nicht rechtzeitig, begeht der Fahrzeughalter eine Ordnungswidrigkeit, die sowohl eine Geldbuße als auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen kann. Die Zeitspanne der Fristüberschreitung wirkt sich auf die Folgen der Gesetzesübertretung aus – je länger die HU überfällig ist, desto teurer wird es. Liegt der fällige HU-Termin mehr als acht Monate zurück, müssen Fahrzeughalter mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Übersicht enthält die wichtigsten Fakten zu Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der HU:

Tabelle-Bussgelder Informatives zur Kfz-Hauptuntersuchung: Fristen, Bußgelder und Umfang

Durchführung durch Prüforganisationen

Die Verantwortung für die Durchführung von Hauptuntersuchungen liegt bei staatlich anerkannten Prüforganisationen. Das kann beispielsweise der TÜV oder die Dekra sein. Die umgangssprachliche Bezeichnung der HU als TÜV ist falsch, weil es sich dabei lediglich um eine von mehreren Prüforganisationen handelt, nicht aber um die Fahrzeugkontrolle selbst. Zustande kam die alternative Bezeichnung, weil der TÜV früher das Monopol hatte. Als Nachweis für die HU dienen ein Untersuchungsbericht oder eine Prüfbescheinigung. Außerdem gilt:

Ergebnis der HUKonsequenz
Keine Mängel
Liegen bei einem untersuchten Fahrzeug keine wesentlichen Mängel vor, wird der Fahrzeugschein gestempelt und die Prüfplakette am Fahrzeug angebracht.
Wesentliche MängelDeckt die HU wesentliche Fahrzeugmängel auf, müssen diese innerhalb eines Monats beseitigt und das Fahrzeug erneut vorgeführt werden.
Keine VerkehrssicherheitErgibt die HU, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, entfernen die Prüfer die bisherige Plakette am Kennzeichen und sprechen ein Verbot für die Teilnahme am Straßenverkehr aus.

Wissenswertes zur HU-Prüfplakette:

  • Wie sich die HU-Prüfplakette auf dem Kfz-Kennzeichen richtig ablesen lässt, verrät der TÜV Rheinland unter tuv.com/germany/.
  • Die Farben der Prüfplakette wechseln jedes Jahr. Gelb ist beispielsweise für die Jahre 2021, 2027 und 2033 vorgesehen. Braun ist die Plakette wiederum 2022 sowie 2028 und Rosa gilt für 2023 und 2029.
  • Eine neue Prüfplakette erhalten Fahrzeughalter erst bei bestandener HU – das Fahrzeug muss bei der Fahrzeugkontrolle vorschriftsgemäß und mängelfrei sein.

Umfang der HU von Motor bis Sicherheitsgurt

Wie die Hauptuntersuchung durchgeführt und was dabei im Detail geprüft werden muss, ist in Deutschland präzise geregelt. Ausschlaggebend sind dahingehend die Inhalte der sogenannten HU-Richtlinie:

Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Grundsätzlich handelt es sich bei der HU um eine zerlegungsfreie Fahrzeugkontrolle. Die zu kontrollierenden Fahrzeugteile werden nicht auseinandergebaut, stattdessen findet eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung statt. Darüber hinaus wird überprüft, ob das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht. Teil der HU ist eine Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems – kurz UMA.

Die Liste der Prüfpunkte bei der Kfz-Hauptuntersuchung umfasst unter anderem:

Zu Beginn jeder HU führen die Sachverständigen eine Prüfungsfahrt durch. Wie schnell sie dabei fahren dürfen und was dabei zu kontrollieren ist, ist ebenso festgelegt. Die Überprüfung der Bremsen, Lenkung und der Assistenzsysteme wie ESP und ABS, aber auch Abstandsregler, ist Bestandteil der Kontrollfahrt.

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