Alkohol verlängert die Reaktionszeit des Gehirns und verzögert die körperliche Reaktion. Nicht umsonst gelten strenge Grenzwerte beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen, bei denen alkoholisierte Fahrer beteiligt sind. Hier wollen Teile der Bundesregierung mit einer technischen Sperre anpacken. Ein Alkohol-Interlock-System soll verhindern, dass ein Fahrer unter Alkoholeinfluss das Fahrzeug bewegen kann. Probleme gibt es vor allem auf der gesetzlichen Seite.
Alkohol am Steuer – Grund für gravierende Fahrfehler
Viele Autofahrer haben das Szenario schon erlebt: Einmal kurz nicht aufgepasst und schon gibt es einen Blechschaden. Was grundsätzlich jeder Person passieren kann, trifft einen Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss umso schneller, denn berauschende Mittel verschlechtern die geistige Leistung.
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 37.172 Unfälle, an denen alkoholisierte Fahrer beteiligt waren. Bei über 40 % dieser Unfälle kam es zu Personenschäden. Das sind zwei hohe Zahlen, die sich durch den Verzicht auf Alkohol im Straßenverkehr deutlich senken ließen. Alkohol macht leider nicht nur lustig, sondern auch langsam, und das gilt bereits bei kleinen Mengen.
Alkohol lähmt Körper und Geist
Der Effekt von Alkohol im Körper beginnt schon bei der Einnahme kleinster Mengen. Neben der berauschenden Wirkung setzt sofort eine Einschränkung der Wahrnehmung ein. Unter Alkohol schätzen Menschen räumliche Entfernungen schlechter ein und verlieren den Überblick über mögliche Gefahren. Außerdem verlangsamt sich die Reaktionszeit und die Motorik wird langsam und ungenau.
Das sind Faktoren, die im Straßenverkehr schnell zu gravierenden Fehlern mit schweren Folgen führen. Die Effekte beginnen bei jedem Menschen unterschiedlich, verschlechtern sich aber immer mit steigender Alkoholmenge. Verantwortungsvolle Fahrer sollten daher immer genügend Zeit zwischen Alkoholgenuss und Autofahrt bringen, damit der Alkohol vollständig abgebaut werden kann.
Rechtliches zum Fahren unter Alkohol
Die Regierungen aller Länder sind sich in diesem Punkt einig: Alkohol gehört nicht in den Straßenverkehr. In Deutschland gilt seit Jahrzehnten die Obergrenze von 0,5 Promille (0,0005 %) Alkohol im Blut. Bei auffälliger Fahrweise kann bereits ab 0,3 Promille eine Strafe verhängt werden. In einigen Ländern gilt auch ein generelles Verbot, also 0,0 Promille im Straßenverkehr.
Folgen bei Überschreitung sind Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Werden Sie unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt, kann Ihnen aufgrund mangelnder Fahrtüchtigkeit eine Teilschuld zugesprochen werden. Eine Vollkasko kann die Zahlung sogar vollständig verweigern.
Bedenken Sie immer: Die deutschen Grenzwerte sind auch bei kleinen Mengen schnell erreicht. Im Zweifel ist der Verzicht immer die sichere Lösung!
Funktionsweise des Alkolock
Das Alkohol-Interlock-System (kurz Alkolock) ist ein Begriff für eine elektronische Wegfahrsperre, die auf Basis eines Alkoholtests funktioniert. Der Fahrer muss hier eine Atemprobe abgeben, die dann vom Fahrzeug ausgewertet wird. Das System funktioniert ähnlich wie die mobilen Alkoholtester der Polizei und erlaubt eine Messung in wenigen Sekunden.
Der Fahrer bläst in ein Röhrchen und eine Elektronik misst den Alkoholgehalt anhand der Atemluft. Ist „die Luft rein“, entriegelt das Fahrzeug und die Person kann fahren. Wird Alkohol im Atem erkannt, bleibt der Motor aus. Der Fahrer hat damit keine Chance, das Auto unter Alkoholeinfluss selbst zu starten.
Nutzung in anderen Ländern
Als erster Autobauer bot der schwedische Hersteller Volvo das Hilfsmittel als Zusatzausstattung in Serie an. Es gibt auch in anderen Ländern Ansätze, die Systeme zur Verhinderung von Alkoholfahrten zu etablieren. Ein paar Beispiele dafür sind:
- USA: in den meisten Staaten Pflicht (Kalifornien seit 1986), aber Regelungen sehr unterschiedlich
- Frankreich: Alkolock-Pflicht in Schulbussen und bei Wiederholungstätern
- Niederlande: Führerscheinentzug von 5 Jahren oder Einbau eines Alkolock-Geräts
- Schweden: Pflicht in Schulbussen, Taxen, LKW und bei Wiederholungstätern
Warum ist ein flächendeckendes Alkolock-System in Deutschland unwahrscheinlich?
Die Rechtslage in Deutschland verbietet den Generalverdacht von allen Fahrern, um die verhältnismäßig wenigen Verstöße aufzudecken. Ein flächendeckender Einbau in private PKW würde jeden Fahrer und jede Fahrerin unter Verdacht stellen und gegen das Grundgesetz verstoßen. Der verpflichtende Einsatz in privaten Fahrzeugen ist daher nicht erlaubt.
Zweifel an der Maßnahme bestehen, da das System keine hundertprozentige Sicherheit gibt. So könnte der alkoholisierte Fahrer eine nüchterne Person bitten, den Atemtest für ihn zu absolvieren. Hier wären weitere Maßnahmen nötig, um einen Betrug auszuschließen. Das Thema hat also rechtlich wie technisch einige Hürden zu bewältigen, bevor es in der breiten Masse eingesetzt werden kann.
In Diskussion: Alkolock als freiwillige Maßnahme zur Strafmilderung
Eine flächendeckende Einführung für PKW ist in Deutschland nicht geplant, denn der Aufwand würde laut Meinung von Experten in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen stehen. Außerdem fehlt in Deutschland der gesetzliche Rahmen. Zuerst müsste das Verkehrsrecht, im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der generellen Unschuldsvermutung, überarbeitet werden.
Das Thema wird derzeit nicht intensiv verfolgt. Studien aus den USA zeigen außerdem, dass das Alkolock-System allein keine langfristige Wirkung hat. Hier wäre eine begleitende psychologische Ursachenforschung nötig, um langfristige Rückfälle zu reduzieren.
Diskutiert wurden in der Vergangenheit mögliche Vorteile, welche Fahrer durch den freiwilligen Einsatz des Geräts erhalten. So wäre es möglich, das Alkolock-System gezielt beispielsweise bei Verkehrsteilnehmern einzusetzen, die in der Vergangenheit wegen Trunkenheit am Steuer aufgefallen sind. Diese könnten dadurch ihre Strafen abmildern.
Welchen Vorteil soll das Alkolock-System für Autofahrer haben?
Da der Einsatz nur freiwillig erfolgen kann, sollen Autofahrer nach Alkoholfahrten dazu angehalten werden. Angedacht war eine Strafmilderung für alkoholisierte Fahrer, wenn sie in ihrem Fahrzeug ein Alkolock-System nachrüsten lassen. Ob und wann derartige Anreize greifen könnten ist unklar. Details wurden zuletzt 2019 auf dem 57. Verkehrsgerichtstag diskutiert. Demnach wurden mehrere Maßnahmen vorgeschlagen:
- Einbau des Alkolock anstelle eines Fahrverbots
- Verzicht oder Verkürzung der Sperrfrist nach dem Entzug des Führerscheins
- Alkolock-System anstelle der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis
Fazit: Technische Sperre gegen Alkohol möglich, Umsetzung noch unklar
Technisch sind die Systeme seit Jahrzehnten im Einsatz und auch in der Praxis getestet. Das größte Problem in Deutschland dürfte die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der grundsätzlichen Unschuldsvermutung sein. Eine allgemeine Verdächtigung bei jeder Fahrt ist unzulässig, von daher könnte der Einsatz nur freiwillig erfolgen. Alternativ wäre vorab eine umfangreiche Überarbeitung der Verkehrsgesetze in Abstimmung mit dem Grundgesetz nötig. Dem zeitnahen Einsatz von Alkohol-Interlock-Systemen steht also in erster Linie die Gesetze im Weg.