versicherung-beschaedigung-reparatur-539659-1024x682 Tipps zur Auswahl der KFZ-Autoversicherung

Kraftfahrzeuge in Deutschland müssen versichert sein, sobald sie für den Straßenverkehr zu gelassen werden. Der Gesetzgeber schreibt nur eine Versicherung verpflichtend vor, es gibt gute Gründe, eine weitere Versicherung für Kraftfahrzeuge abzuschließen, um sich und eventuell Beifahrer abzusichern.

Fahrzeughalter müssen bei der Versicherungswahl genauer hinsehen, um den optimalen Schutz zu erhalten.

Gute Autoversicherer nutzen ihre Kunden nicht aus, indem sie die Fahrzeuge über- oder unterversichern. Fachberater erklären ihren Klienten, welche aktuellen Angebote der Versicherungsmarkt bietet und auf welche klein gedruckten Klauseln in den Policen besonders zu achten sind.

3 Autoversicherungen stehen zur Auswahl

Eine davon ist verpflichtend. Der Gesetzgeber schreibt Fahrzeughaltern vor, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, bevor das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird. Aus gutem Grund. Auf Deutschlands Straßen kommt es statistisch täglich zu Verkehrsunfällen. Unfallverursacher tragen die Kosten der Unfallgegner, die durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Da immer mehr Hybrid- und E-Fahrzeuge auf den Straßen verkehren, wird der Unfall für den Verursacher kostspielig.

Bestehende Autoversicherungen sind zwingend auf ihren Basiswert zu prüfen. Sehen Sie noch heute nach, wie hoch der Basisschutz ausfällt und lassen Sie diesen bei unter fünf Millionen Euro in jedem Fall höher setzen. Bei mittleren und schweren Verkehrsunfällen kommen schnell Millionenforderungen der Unfallopfer auf den Verursacher zu. Wenn Sie außerdem häufig im europäischen Ausland unterwegs sind, lassen Sie die Versicherungssumme erhöhen oder prüfen einen Wechsel zu Verti, die verschiedene Autoversicherungen für Privat- und Geschäftskunden anbieten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf ihrer Webseite.

Die einzige Möglichkeit, seine eigenen Schäden zu versichern, ist der Abschluss einer Kaskoversicherung. Sie müssen sich zwischen einer Teil- und Vollkasko entscheiden.

Teilkasko für Elementarschäden

Leider sind mit der Teilkasko keine Unfallschäden versichert. Die Versicherung dient dazu, Elementarschäden abzusichern. Als Elementarschäden werden angesehen, die unter anderem durch Witterungen entstehen. Steht Ihr Pkw auf einem Parkplatz ohne Überdachung unter einem Baum und bricht der Ast des Baums ab, der in der Folge auf das Fahrzeug prallt und es beschädigt, ist das ein Fall für die Autoversicherung.

Bricht jemand in das Fahrzeug ein, während Sie das Auto auf dem Parkplatz vor dem Einkaufszentrum abgestellt haben, ist das über die Teilkaskopolice nicht versichert. Sie müssen die Kosten selbstständig begleichen oder das Fahrzeug als Unfallwagen veräußern, um von den Einnahmen ein neues Fahrzeug anzuschaffen.

Vollkasko ist grundsätzlich die beste Option

Mit der Vollkaskoversicherung sind alle Schäden, die keiner herbeigeführten Straftat des Fahrzeughalters oder einer von ihm beauftragten Person unterliegen, vollständig versichert.

Akkuversicherung für Hybrid- und E-Fahrzeuge

Besitzer von Hybrid- und E-Fahrzeugen müssen unbedingt darauf achten, dass der Akku des Fahrzeugs sowie die Zubehörteile versichert sind. Akkus müssen gegen Kurzschluss versichert sein sowie Marderbisse im Bezug auf das Ladekabel und vor allem Diebstahl. Des Weiteren müssen Sie darauf achten, dass Sie mit einem E-Fahrzeug auf der Fahrbahn liegen bleiben können, in dem Fall benötigen Sie einen Abschleppdienst. Lassen Sie das Fahrzeug so versichern, dass die Abschleppkosten gedeckt sind und bei Bedarf ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt wird.

Rechtsvorschriften in der EU

In Deutschland ist nur die Kfz-Haftpflicht verpflichtend, die Kasko basiert auf dem Willen des Fahrzeughalters. Zu beachten sind aber Vorschriften in anderen Staaten sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

Wer keine Kaskoversicherung für sein Fahrzeug abschließt, muss die Abschlepp- oder Bergungskosten aus eigener Tasche finanzieren. Wie viel ein solcher Einsatz kostet, richtet sich nach den staatlichen Vorschriften. In vielen Staaten gibt es keine Obergrenze, weshalb Sie schnell mit mehreren Tausend Euro zur Kasse gebeten werden.

Können Sie die Rechnung nicht begleichen, steht es den Gläubigern zu, das Fahrzeug durch die Polizei konfiszieren zu lassen, bis die Rechnung beglichen ist. Experten empfehlen Fahrzeughaltern immer eine Kaskoversicherung abzuschließen, die im Ausland ihre Versicherungsnehmer versichert und bei Versicherern darauf zu achten, dass sie sich auch im Ausland ohne Umwege für ihre Versicherungsnehmer einsetzen. Das setzt unter anderem voraus, dass der Versicherer eine Notfallnummer anbietet, über die ein Versicherungsberater jederzeit erreichbar ist und umgehend Maßnahmen einleiten kann.

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