Manchmal ist es die kurze Unaufmerksamkeit, manchmal auch ein echter Fehler. Unfälle mit Kraftfahrzeugen geschehen täglich zu hunderten auf den deutschen Straßen und auch immer häufiger sind E-Autos in sie verwickelt. Aber müssen Besitzer der E-Autos auf Besonderheiten achten, wenn es einmal knallt? Wenn ja, worin liegen die Besonderheiten? In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf das Thema.
Unfall mit dem E-Auto: Gibt es Besonderheiten?
Ja – und nein. Natürlich muss bei einem Autounfall unabhängig vom Typ des Gefährts korrekt gehandelt werden. Ob die Polizei zu informieren ist, hängt vom Unfall selbst ab. Notwendig ist die Involvierung bei:
- Personenschäden – jeglicher Art. Sobald Personen verletzt oder betroffen sind, ist die Polizei ebenso wie der Rettungsdienst zu informieren.
- Nicht Eigentümer – wer einen Unfall mit einem geliehenen oder gemieteten E-Auto verursacht, sollte stets die Polizei für die Unfallaufnahme hinzuholen.
- Strittige Ursache – kam der Unfall strittig zustande und ist die Schuldfrage allgemein heikel zu klären, sichert die Polizei die wichtigen Beweise.
Grundsätzlich gilt: Sobald Unsicherheiten bei einer Unfallpartei auftreten, ist die Polizei auf jeden Fall die richtige Entscheidung. Nur so lassen sich rechtssicher grobe Hürden umschiffen.
Natürlich sollte die Straße schnell geräumt werden. Kommt die Polizei nicht zum Zuge, empfehlen sich direkte Fotos vom Unfallort, bevor die Fahrzeuge bewegt werden. Diese können der Versicherung geschickt werden.
Eine Besonderheit ist beim E-Auto das Gewicht. Muss der Wagen geborgen oder abgeschleppt werden, müssen Besitzer schon bei dem Telefon auf den E-Wagen hinweisen. Durch den Akku sind die Fahrzeuge schwer und für die Bergung sind besondere Abschleppfahrzeuge notwendig.
Hin und wieder kann es auch durch den Unfall zu einem Brand kommen. Herkömmliche Löschmethoden sind kaum geeignet, selbst die Feuerwehr setzt überwiegend auf Wasser und Löschdecken.
Versicherung für E-Autos: Was ist zu beachten?
Ein E-Auto unterliegt der gewöhnlichen Kfz-Versicherungspflicht. Besondere Kfz-Versicherungen rein für E-Modelle gibt es zwar, doch sollten sie inhaltlich und preislich den gewöhnlichen Versicherungen mit Zusatzmodulen gegenübergestellt werden. Letztendlich kann ein E-Auto in jeder handelsüblichen Kfz-Versicherung versichert werden, Zusätze lassen sich leicht mittels Modulen kostengünstig einbauen. Wichtig ist nur:
- Vollkasko – allein die Anschaffungskosten eines E-Autos sind hoch. Daher sollten die Fahrzeuge immer in der Vollkasko versichert sein.
- Kurzschluss – sie sind in den Kaskoversicherungen enthalten, doch sollte die Versicherungssumme bei einem E-Auto höher liegen und natürlich den Akku mit einbeziehen.
- Allgefahren – ob dieser Zusatz genutzt wird, muss selbst entschieden werden. Hierbei kehrt sich oft die Beweislast um: Die Versicherung ist in der Beweislast, wenn sie eine Schadensregulierung ablehnen möchte. Dafür sind Allgefahren-Tarife oft deutlich teurer.
- Schutzbrief/Abschlepper – da das Abschleppen von E-Fahrzeugen deutlich komplizierter und teurer ist, muss die Autoversicherung einen entsprechenden Zusatz enthalten. Dieser Zusatz darf entfallen, wenn bereits eine Mitgliedschaft in einem Autoclub vorliegt und dieser auch für die Mehrkosten bei E-Autos aufkommt.
Zusatzmodule, die sich rein auf E-Fahrzüge beziehen, bieten mittlerweile alle Versicherungsgesellschaften an. Oft lässt sich darüber der Gesamttarif günstig erweitern. Ein Vergleich der Kfz-Versicherungen ist natürlich trotzdem ratsam, wenn nicht gar notwendig.
Wie teuer sind Reparaturen?
Jedes Auto kann zu einem Fass ohne Boden werden. Das bezieht auch das E-Auto mit ein. Gewöhnliche Lack- und Karosserieschäden kosten nicht mehr als bei jedem anderen Fahrzeug. Das betrifft jedoch nur kleine Dellen. Allgemein ist laut einer Untersuchung des AZT bei einem E-Fahrzeug von rund zehn Prozent höheren Kosten auszugehen. Nach einer Kollision können die Reparaturkosten gar bis zu dreißig Prozent höher liegen.
Ein Problem sind mitunter Herstellervorgaben, die dazu führen können, dass ein defektes Auto zu einem wirtschaftlichen Totalschaden wird. Einige Hersteller erwarten einen vollständigen Akkutausch, wenn nur der Airbag ausgelöst hat. Marderbisse können bei E-Autos rasch mit 7.000 Euro zu Buche schlagen, wenn der Hochvoltkabelsatz ausgetauscht werden muss.
Das Schadensbild bei Unfällen unterscheidet sich hingegen nicht großartig von Verbrennerfahrzeugen.
Fazit – die Versicherung steht im Mittelpunkt
Bei einem Unfall mit einem E-Wagen gilt, möglichst gut versichert zu sein. Durch die Herstellervorgaben ist der wirtschaftliche Totalausfall rasch gegeben, da ist es wichtig, von der Versicherung Geld erstattet zu bekommen. Problematisch ist die Bergung des E-Autos, denn durch das Gewicht und den Antrieb kann es nicht auf herkömmlichem Wege abgeschleppt werden.