Autofahren ist heute ein teures Vergnügen geworden. Die Spritpreise sind in den letzten Monaten extrem angestiegen und ein Ende dieser Entwicklung ist auch dank gestiegener CO2-Abgaben und diverser anderer Faktoren für das Jahr 2022 nicht zu sehen. Doch neben diesen für den Geldbeutel eines Autofahrers eher unangenehmen Entwicklungen gibt es auch eine ganze Reihe von möglichen Vergünstigungen, Förderungen und Steuerbefreiungen für Autofahrer. Viele Verbraucher wissen zwar, wie sie ihr Wunschkennzeichen ergattern können, kennen aber nicht die möglichen Vergünstigungen, Förderungen und Steuerbefreiungen von der KFZ-Steuer, die für sie gelten könnten.
Aus diesem Grund gehen jedes Jahr Millionen mögliche Fördergelder, Steuererstattungen oder staatlicher Leistungen nicht an die Menschen, denen diese eigentlich kraft Gesetzes oder entsprechender Verordnung zustehen. Kein Wunder – ist es doch extrem schwierig, in diesem Dschungel an möglichen Steuerersparnissen und Förderungen überhaupt den Überblick zu bewahren. Daher haben wir hier einige der interessantesten Punkte einmal für Sie zusammengefasst.
- Die Förderung für E-Autos bleibt auch in 2022 erhalten
- Das ändert sich in Sachen Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit
- Für viele wird die Kfz-Versicherung günstiger
- Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gibt es besondere Fördermöglichkeiten
- Hilfe von staatlicher Seite
- Manche Vergünstigungen bleiben – andere kommen neu hinzu
- Fazit: Es lohnt sich die Augen nach entsprechenden Angeboten offen zu halten
Die Förderung für E-Autos bleibt auch in 2022 erhalten
Es ist eines der spannendsten staatlichen Förderprogramme für PKW-Fahrer privater Natur – das Förderprogramm für E-Autos. Auch wenn sich über die Frage streiten lässt, ob man bei einem Fahrzeug, für dessen Herstellung eine ganze Menge CO2 in die Luft befördert wird, von einem klimaneutralen Fahrzeug sprechen kann – Elektromobilität ist einer der Wege, um die Klimaziele in Deutschland erreichen zu können. Doch E-Autos sind nach wie vor verhältnismäßig teuer. Das ändert sich zumindest etwas durch den staatlichen Zuschuss der sogenannten „Innovationsprämie“.
Immerhin bis zu 9.000 Euro können hier vom Staat abgefragt werden. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht, nur weil man ein E-Auto kauft, sondern die Gewährung stets unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit der haushaltsrechtlich vorgesehenen Mittel erfolgt, können Autofahrer, die auf ein E-Auto umsteigen sich doch auf die Bewilligung und Auszahlung der Innovationsprämie bislang problemlos verlassen.
Tatsächlich wurden die diesem Bonus zugrunde liegenden rechtlichen Normen inzwischen so weit angepasst, dass die Innovationsprämie zumindest noch bis Ende 2022 gezahlt wird. Wer also schon immer mal auf ein E-Auto umsteigen wollte, hat jetzt optimale Voraussetzungen, das zu einem Schnäppchenpreis zu tun.
Schon gewusst?
Deutlich mehr Fördermöglichkeiten in diesem Bereich existieren für Selbstständige und Freiberufler. Hier hat die Kfw-Bank einige Fördervarianten im Angebot. Angefangen vom generellen Umstieg auf ein E-Auto für Mitglieder der freien Berufe oder für Soloselbstständige bis hin zu größeren Darlehensmöglichkeiten für Unternehmen, die ihren gesamten Fuhrpark nach und nach auf E-Mobilität umstellen möchten.
Das ändert sich in Sachen Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit
Der Steuerdschungel in Deutschland wird vom Gefühl vieler Verbraucher her von Jahr zu Jahr größer. Da ist es nur gut, wenn öffentliche Stellen und private Informations- und Ratgeberseiten entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. So beispielsweise zur geänderten Pendlerpauschale. Diese lag in der Vergangenheit bei 30 Cent pro Kilometer, unabhängig davon, wie weit die tatsächliche Strecke zur Arbeit letztlich ist.
Aufgrund steigender Benzin- und Dieselpreise wurde nun nach vielen Jahren tatsächlich eine teilweise Erhöhung der Pendlerpauschale umgesetzt. So beträgt diese ab dem 21. Kilometer künftig nicht mehr 30, sondern 35 Cent. Grade für Vielfahrer kann sich diese Änderung tatsächlich erheblich bemerkbar machen.
Für viele wird die Kfz-Versicherung günstiger
Die Kfz-Versicherung ist ein Kostenpunkt, der sich für die meisten Versicherten jedes Jahr ein wenig verändert. Auch im Jahr 2022 können sich wieder einige Verbraucher über niedrigere Versicherungsbeiträge in diesem Bereich freuen. Das hängt mit der neuen Einstufung in den Typenklassen in der Versicherung zusammen. Für fast drei Viertel der Autofahrer ändert sich diesbezüglich zwar nichts – aber etwas mehr als 4 Millionen Autofahrer deutschlandweit können sich ab dem 01.01.2022 über niedrigere Versicherungsbeiträge freuen.
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gibt es besondere Fördermöglichkeiten
Besonders interessant für viele Menschen in Deutschland sind die möglichen Vergünstigungen und Fördermöglichkeiten für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das beginnt bei vielen großen Automarken bereits damit, dass hier für Menschen mit einer Behinderung oftmals ein teilweise erheblicher Rabatt gewährt wird. Der Bund behinderter Autobesitzer E. V. (BbaB) hat dazu eine entsprechende Liste mit Fahrzeugherstellern veröffentlich, die einen solchen Rabatt auf Nachfrage hin gewähren.
Die höchsten Rabatte bieten hier:
- Nissan
- Citröen
Beide Hersteller liegen bei 27 Prozent des Listenpreises. Hinzu kommt, dass diese beiden Anbieter zu den wenigen gehören, die nicht fordern, dass das Fahrzeug auf eine schwerbehinderte Person angemeldet wird. Ein Nachweis, dass eine Person mit einer entsprechenden Behinderung Bestandteil des Haushalts ist, reicht hier vollkommen aus.
Den niedrigsten Rabatt gewährt Mercedes mit gerade einmal 5 Prozent unter dem Listenpreis. Mittlerweile gewähren tatsächlich auch alle auf der Liste des Bundes behinderter Autofahrer E. V. aufgeführten Fahrzeughersteller die entsprechenden Rabatte auch ohne ein Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis. In den meisten Fällen ist die Grundvoraussetzungen das Vorhandensein einer Person im Haushalt mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 %.
Dass übrigens eine Marke nicht auf der Liste des BbaB für einen bestimmten Rabatt steht, bedeutet nicht, dass ein solcher nicht vielleicht doch gewährt wird. Hier sind – so erklärte es der BbaB – entsprechende Rabatte für Schwerbehinderte vom Listenpreis möglich. Diese werden dann aber individuell zwischen dem Verbraucher und dem Anbieter verhandelt.
Hilfe von staatlicher Seite
Dank der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung haben Menschen, die aufgrund einer Schwerbehinderung ihren Pkw beispielsweise umbauen müssen, die Möglichkeit einen Zuschuss in Form der sogenannten Kraftfahrzeughilfe zu beantragen. Hier können Gelder bis zu einer Summe von maximal 22.000 Euro gewährt werden. Diese Summe ist vergleichsweise neu. Waren es doch in der Vergangenheit gerade einmal 9.500 Euro, die der Staat hier zugeschossen hat.
Der entsprechende Antrag ist bei dem für Sie zuständigen Rehabilitationsträger zu stellen. Hierfür können die folgenden Stellen zuständig sein:
- die Arbeitsagentur
- die gesetzliche Unfallversicherung
- die gesetzliche Rentenversicherung
- das Integrationssamt
- das Sozialamt
- der Träger der Eingliederungshilfe
Manche Vergünstigungen bleiben – andere kommen neu hinzu
Die vom Staat gewährten Vergünstigungen für Autofahrer sind ebenso wie generelle Vergünstigungen und Steuererleichterungen einem steten Wandel unterworfen. Das ist auch durchaus sinnvoll. Denn nur so kann der Staat prüfen, welche Vergünstigungen in der aktuellen Situation wirklich hilfreich und wichtig sind und auf welche man tatsächlich auch verzichten kann.
Eine der ganz klassischen Vergünstigungen für die Käufer eines Neuwagens ist nach wie vor geblieben. Grundsätzlich muss der Besitzer eines Neuwagens erst nach drei Jahren wieder zur HU – alle anderen Fahrzeugbesitzer müssen bereits nach zwei Jahren ihr Fahrzeug wieder vorführen.
Dass die Fahrtkosten- oder auch Pendlerpauschale endlich zumindest teilweise etwas nach oben angehoben wurde, ist eine Veränderung, die hingegen längst überfällig war. Vor allem vor dem Hintergrund der ständig steigenden Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen.
Umso härter könnte es vor allem Vielfahrer treffen, wenn die angedachten Pläne einzelner Experten umgesetzt werden und in der Zukunft die Pendlerpauschale komplett abgeschafft werden soll. Doch, bevor es so weit kommt steht für das Jahr 2024 erst einmal noch eine weitere Erhöhung der Pauschalsätze ab dem 21. Kilometer an. Ab dem 01.01.2024 soll dieser nämlich 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer betragen.
Fazit: Es lohnt sich die Augen nach entsprechenden Angeboten offen zu halten
Tatsächlich gibt es immer wieder Vergünstigungen, Rabatte, Steuererleichterungen und ähnliche Dinge für Autobesitzer. Gerade wer einen Neuwagen anschaffen will, sollte sich vorher eingehend mit der Frage beschäftigen, welche Rabatte und Vergünstigungen hier letztlich möglich sind. Beschäftigen Sie sich nicht mit dem Thema, kann es sein, dass Sie schnell eine ganze Menge Geld verlieren. Ob mit einem Umstieg auf E-Mobilität, als Selbstständiger oder Freiberufler oder mit einem Familienmitglied, dass einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 Prozent Schwerbehinderung vorweisen kann – die Möglichkeiten sind hier durchaus vielfältig.