Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Kaufpreis bezahlt und die Fahrzeugschlüssel übergehen. Eigentlich kann es direkt losgehen. Bevor das Auto im Straßenverkehr bewegt werden darf, müssen jedoch einige Dinge erledigt werden. Worauf es ankommt, hier zusammengefasst.

Fahren verboten?

Wer nicht aufpasst, handelt bereits mit der ersten Fahrt zur Zulassungsstelle ordnungswidrig. Dies wäre der Fall, wenn das neue Fahrzeug ohne Kennzeichen gefahren wird. Zulassungspflichtige Fahrzeuge erfordern grundsätzlich eine Zulassung, um damit unterwegs sein zu dürfen. Alles andere, ist verboten.

Um die nötigen Kennzeichen mit HU-Stempelplakette sowie die Zulassungsbescheinigung zu erhalten, müssen Fahrzeugbesitzer zunächst eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, um wiederum eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zu erhalten. Die eVB-Nummer ist Voraussetzung für die Zulassung. Der erste Schritt auf dem Weg zur ordnungsgemäßen Autofahrt ist somit die Suche nach einer geeigneten Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und eVB-Nummer erhalten

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ohne diesen Versicherungsschutz darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden. Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden die Dritten durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen zugefügt werden. Das gilt sowohl für Personenschäden als auch Sach- und Vermögensschäden. Neben dem Preis der Police sind die Deckungssummen ein entscheidendes Kriterium. Weil die gesetzlichen Mindestdeckungssummen aufgrund steigender Schadensersatzforderungen zu gering sind, ist eine pauschale Entschädigungssumme von Minimum 100 Millionen Euro ratsam. Zum Vergleich: Die gesetzlich vorgeschriebene Deckung liegt bei mindestens 7,5 Millionen für Personenschäden, 50.000 Euro für Vermögensschäden und 1,22 Millionen Euro für Sachschäden.

Die Suche nach der richtigen Versicherung und die damit verbundene Beantragung der eVB-Nummer gelingen im Internet besonders komfortabel. Nach erfolgreichem Abschluss einer Kfz-Haftpflicht erhalten Versicherte ihre eVB-Nummer direkt per SMS oder E-Mail, sodass dem Gang zur Zulassungsstelle nichts mehr im Weg steht.

Gut zu wissen:

  • Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code bestehend aus Buchstaben und Zahlen.
  • Während die ersten beiden Zeichen dem Versicherungsnehmer zugeordnet sind, werden die übrigen Zeichen per Zufallsprinzip generiert.
  • Der Code enthalt Angaben zum Versicherten und dem Fahrzeug.
  • Er wird vom Kfz-Versicherer an eine zentrale Datenbank übermittelt, worauf alle Zulassungsstellung Zugang haben.
  • Jedes Fahrzeug erfordert eine eigene eVB-Nummer.
  • Nach der Zulassung hat sie ihren Zweck erfüllt.
Welche Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen bestehen, in diesem Ratgeber zum Nachlesen.

Auto anmelden auf der Zulassungsstelle

Die Corona-Pandemie nimmt auf sämtliche Branchen Einfluss. Auch die Zulassungsbehörden müssen den Infektionsschutzmaßnahmen gerecht werden. Damit es auf der regional zuständigen Zulassungsstelle keine Probleme gibt, ist deshalb vorab ein Termin für die Anmeldung des Autos zu vereinbaren. Soll ein Gebrauchtwagen angemeldet werden, benötigen Besitzer für die Anmeldung in der Regel Folgendes:

  • eVB-Nummer
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Dokument zur letzten Hauptuntersuchung (HU)

Sind alle Dokumente vollständig, erledigt die Zulassungsstelle den Rest: Der Fahrzeughalter wird in den Fahrzeugpapieren eingetragen und das Kennzeichen bestimmt sowie die amtlichen Stempelplaketten darauf platziert. Die Nummernschilder lassen sich bei einem lokalen Schildermacher anfertigen und anschließend bei der Zulassungsstelle stempeln. Schneller klappt der Zulassungsprozess, wenn das Wunschkennzeichen online reserviert wird. Die Bestellung der Kennzeichen über das Internet ist meist günstiger.

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ist bereits in zahlreichen Fällen möglich. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erläutert unter https://www.bmvi.de/ wie es geht.

Die Zulassung geht bei Gebrauchtfahrzeugen mit rund 20 Euro einher, wenn diese im gleichen Bezirk erfolgt. Ansonsten muss mit rund 30 Euro gerechnet werden. Auf Wunsch erhalten Fahrzeughalter beim Anmelden des Wagens auch die Umweltplakette von der Zulassungsstelle.

Neuwagen anmelden – COC-Bescheinigung erleichtert den Prozess

Bei einem Neuwagen wird für die erfolgreiche Zulassung auch die sogenannte COC-Bescheinigung verlangt. Diese Bescheinigung der Hersteller erhalten Käufer vom Autohändler. COC steht für Certificate of Conformity – zu Deutsch Konformitätsbescheinigung. Mit diesem Dokument wird bestätigt, dass ein Wagen den EU-Normen entspricht. Es wird beim Kauf eines Neuwagens ausgehändigt und enthält alle technischen Merkmale wie Verbrauch, Schadstoffwerte, Maße und Reifengröße. „Die Angaben gehen noch über die hinaus, die in Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II stehen“, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.

Fotos entnommen unter https://www.pexels.com/ (Torsten Dettlaff, Maria Geller)

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