klaeger-war-stammkunde-im-autohaus-280x158 Autohaus muss PKW mit Schummelsoftware nicht zurücknehmen

Das Bochumer Landgericht entschied: Autohaus muss VW nicht zurück nehmen (Foto: geniuslady / depositphotos.com)

Das Bochumer Landgericht hat gestern entschieden, dass ein Autohaus einen VW mit manipulierter Software nicht zurück nehmen muss. Damit wies das Gericht eine Klage eines Professors zurück, der geklagt hatte. Er besitzt einen VW Tiguan und bemängelte, dass der tatsächliche Schadstoffausstoß über dem des im beworben Prospekt liegt. Die Manipulation sei mit verhältnismäßigen Mitteln abzustellen und stelle keinen erheblichen Mangel dar. Zudem könne der VW „ohne Einschränkung“ benutzt werden. Trotzdem betonte Richter Streek, dass es sich um einen Mangel handle. Jedoch liege der Mangel unter der sogenannten „1-Prozent-Regelung“. Danach ist ein Mangel erst erheblich, wenn die Reparatur des Mangels über 1 Prozent des Kaufpreises liegt. Der VW Tiguan des Klagenden wurde für 38 000 Euro gekauft. Es ist der erste Prozess dieser Art und könnte weitreichende Folgen für alle VW-Fahrer mit Schummelsoftware haben. Der Fall könnte zum Präzedenzfall werden.

Autohaus zeigt sich kulant

Trotz der Entscheidung des Richters zeigte sich das Autohaus offen für eine Rücknahme. Der Kläger ist langjähriger Stammkunde. Wie viel der Wagen noch wert sein soll, darüber soll zwischen den Parteien verhandelt werden. Falls eine Einigung erzielt wird, wäre das Verfahren beendet. Was das nun für die 2,5 Millionen anderen VW-Diesel-Fahrzeuge mit Schummelsoftware bedeutet, steht noch aus.

Folgen Sie uns in den sozialen Netzwerken