neuerungen_autofahrer_2024 Neuerungen für Autofahrer im Jahr 2024
©Foto: JoPanuwatD/depositphotos.com

Alle Jahre wieder bringt ein neues Jahr auch mehrere Änderungen für die Autofahrer mit sich. Einige Änderungen bekommen Fahrzeughalter indirekt beispielsweise an der Tankstelle mit, andere hingegen gelten nur für E-Autos. Wir informieren in diesem Artikel über die wichtigsten Gesetzlichen Änderungen in 2024, die PKW- und LKW-Fahrer und Halter betreffen.

Die Änderungen im Überblick

Im Jahr 2024 treten etliche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Die wichtigsten Infos haben wir Ihnen hier zusammengefasst und nach dem Datum der Gültigkeit sortiert:

  • Förderung der Elektroautos angepasst
  • CO2-Steuer wird erhöht
  • Führerscheinumtausch im Januar 2024
  • Assistenzsystem-Pflicht bei Neuwagen ab Juli 2024
  • LKW-Maut steigt ab Juli 2024
  • Neue Abgasnorm Euro 6e ab September 2024
  • Änderung an der Winterreifenpflicht ab Oktober 2024
  • Deutsch-Schweizerisches Abkommen ab

Förderung für E-Autos geändert

Die Förderung der Elektroautos wurde deutlich gesenkt. Ab dem ab 01. Januar 2024 können Sie als Käufer von reinen E-Autos noch eine Fördersumme von maximal 3.000 € bei einem Listenpreis bis zu 45.000 € beantragen.

Fahrzeuge mit höherem Listenpreis sind davon ausgeschlossen. Schon seit 2023 ausgenommen sind Plug-in Hybride. Diese erhalten auch in 2024 keine Förderung.

THG-Prämie für Elektroautos bleibt

Die THG-Prämie oder THG-Quote stellt eine Umverteilung von Kosten dar. Halter eines reinen E-Autos erhalten Geld, welches aus den zusätzlichen Kosten für Verbrennungsmotoren finanziert wird. Die Beantragung können Sie selbst oder über Dritte direkt beim Umweltbundesamt vornehmen. Die Prämie richtet sich nach verschiedenen Faktoren und kann bis zu 400 € betragen.

Voraussetzung für die Beantragung und Genehmigung ist die Eintragung als Halter des Fahrzeugs. Außerdem sollten Sie beachten, dass die Prämie nur einmal pro Jahr pro Fahrzeug genehmigt wird. Kaufen Sie daher ein bereits zugelassenes Fahrzeug, ist es möglich, dass die Prämie dafür schon vom Vorbesitzer eingesammelt wurde.

CO2-Steuer steigt

Die auf Kraftstoffe erhobene CO2-Steuer wird zum Jahresbeginn erhöht. Sie macht Kraftstoff teuer und soll den Umstieg auf erneuerbare Energien fördern. Die Steuer steigt von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne an CO2-Emissionen. Umgelegt auf den Spritpreis bedeutet das eine voraussichtliche Steigerung von:

  • 10 Cent pro Liter für Benzin
  • 11 Cent pro Liter für Diesel

Geplante Änderungen in den Folgejahren

Die Steuer soll jährlich weiter steigen. Für die kommenden Jahre ergibt sich daraus eine kalkulierte Preissteigerung für Benzin und Diesel an der Tankstelle. Diese Erhöhung beträgt:

  • 2025 Steigerung von circa 11 Cent für Benzin und 12 Cent für Diesel
  • 2026 Steigerung von circa 16 Cent für Benzin und 17 Cent für Diesel

Führerscheinumtausch: Jahrgänge 1965 bis 1970

Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren alten Führerschein umtauschen. Die Frist läuft bis zum 19. Januar 2024. Fahrer, die diese Frist nicht einhalten, riskieren ein Verwarnungsgeld. Die Eintragung der Fahrerlaubnis im Zentralen Fahrerlaubnisregister bleibt allerdings bestehen, unabhängig vom Führerscheintausch.

Pflicht zum Einbau von Assistenzsystemen

Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 07. Juli 2024 müssen mit bestimmten Assistenzsystemen ausgestattet werden. Einige Hersteller verbauen diese Systeme bereits serienmäßig, für andere werden sie zur Pflicht. Dazu gehören:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Notbremsassistent
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance; ISA)

Dieser Assistent warnt vor einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Üblicherweise ist er dazu mit einer Verkehrszeichenerkennung gekoppelt. Viele Hersteller verknüpfen die Erkennung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch mit den Kartendaten des Navigationssystems.

Notbremsassistent und Notbremslicht

Der Notbremsassistent hilft, Gefahrensituationen zu erkennen und leitet bei Bedarf eine automatische Bremsung ein. Dazu benötigt er eine ausgefeilte Hinderniserkennung.

Das Notbremslicht hilft dem nachfolgenden Verkehr, eine Vollbremsung zu erkennen. Es symbolisiert dem Nachfolger mit Bremslicht und Warnblinker, dass eine Notbremsung unter Einsatz des ABS stattfindet.

Rückfahrassistent

Der Rückfahrassistent nutzt ebenfalls eine Hinderniserkennung. Er unterstützt den Fahrer beim Rückwärtsfahren, in dem er vor Hindernissen warnt und ist meist mit dem Notbremsassistenten verknüpft. So kann er im Ernstfall eine Notbremsung durchführen.

Erhöhung der LKW-Maut für LKW zwischen 3,5 und 7,5 t

Ab dem 01. Juli 2024 gelten neue Regelungen für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Hier kommt ein Zuschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 hinzu. Das führt zu einer Steigerung der Transportkosten beim Spediteur, welche wohl an die Verbraucher weitergegeben werden.

Neue Abgasnorm: Euro 6e

Auf dem Weg nur nächsten großen Abgasnorm Euro 7 gibt es eine weitere Zwischenstufe: Euro 6e. Derzeit gilt die Euro 6d. Die Pflicht zur Einhaltung der neuen Norm gilt für:

  • Typgenehmigungen ab 01. September 2023
  • Neuzulassungen ab 01. September 2024

Der Unterschied ist gering. Bei den modernen Abgasnormen wird die Abweichung der Laborabgaswerte von den Realwerten in einem CF-Faktor festgehalten. Dieser Konformitätsfaktor oder Übereinstimmungsfaktor wurde herabgesetzt. Neuere Autos müssen also mit den realen Verbrauchs- und Emissionswerten im täglichen Einsatz noch näher an den Laborwerten liegen.

Winterreifen nur noch mit „Alpine-Symbol“ zugelassen

alpine_logo Neuerungen für Autofahrer im Jahr 2024
Alpine-Symbol

Ab 01. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als zugelassene Winterreifen. Dieses Symbol zeigt eine Schneeflocke in einem Berg:

Die Frist für die Reifen mit M+S Kennzeichnung läuft damit aus. Diese Kennzeichnung konnte auch Sommerreifen erhalten, die nicht für den Einsatz in deutschen winterlichen Verhältnissen geeignet sind. Sollten Sie noch Reifen mit M+S Kennzeichnung besitzen, müssen Sie diese jedoch nicht direkt wegwerfen, sondern dürfen Sie diese noch im Frühling und Sommer fahren.

Neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag

Eine neue Regelung betrifft deutsche Fahrer, die auch in der Schweiz unterwegs sind. Bisher wurde die Verfolgung von Park- und Geschwindigkeitsverstößen meist nicht oder nur Lückenhaft verfolgt. Ein neues Vollstreckungsabkommen wurde im August 2023 entworfen und im September 2023 vom Bundesrat genehmigt.

Der Name lautet: „Gesetz zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“ und wird unter der Drucksache 373/23 geführt.

Für Autofahrer gilt somit: Die Vollstreckung von Bußgeldern ab 80 Schweizer Franken oder 70 € wird über die Grenzen hinweg durchgeführt. Diese Summe ist schnell erreicht, denn in der Schweiz kostet bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h über 100 €.

Die Vollstreckung erfolgt grundsätzlich bis zum deutschen Höchstbetrag für Verkehrswidrigkeiten von 2.000 €. Liegt das Bußgeld darüber, kann eine Prüfung auf Unverhältnismäßigkeit und eventuell eine Reduzierung erfolgen.

Noch nicht beschlossene Veränderungen

Weitere Regelungen werden bereits diskutiert oder es liegen bereits Entwürfe vor. Beschlossen sind diese jedoch noch nicht, sodass auch das Datum der Gültigkeit noch nicht bekannt ist.

Fahrverbot länderübergreifend gültig

Viele EU-Staaten haben sich für generelle Fahrverbote bei Verstößen ausgesprochen. Aktuell gilt noch, dass ein Fahrverbot in einem Land in der Regel nicht in anderen Ländern durchgesetzt wird. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise in Polen ein Fahrverbot erhalten, in Deutschland jedoch weiterhin fahren dürfen.

Diese Maßnahme wird aktuell diskutiert. Schwierigkeiten gibt es bei den unterschiedlichen Verstößen, bei denen von den einzelnen Ländern Fahrverbote verhängt werden. Auch die Frage der Halterhaftung handhaben die Länder sehr unterschiedlich.

Regelmäßige Tests bei Führerscheinverlängerung

In der BRD wurde bisher nur über diese Maßnahme gesprochen, viele Länder haben bereits derartige Prüfungen eingeführt. Es geht um eine gesundheitliche Eignungsprüfung für den PKW-Führerschein ab einem bestimmten Alter. Dies soll Fahrauffälligkeiten von älteren Menschen im Straßenverkehr vorbeugen.

In Deutschland gilt diese Pflicht derzeit für alle LKW- und Bus-Fahrerlaubnisklassen. Hier müssen die Fahrer alle fünf Jahre eine ärztliche Bescheinigung einreichen. Diese bestätigt das Sehvermögen und die körperliche und geistige Eignung zum Führen großer Fahrzeuge. Eine spezifische Regelung für PKW-Führerscheine existiert noch nicht, wird aber derzeit von etlichen EU-Mitgliedsstaaten besprochen.

fred-e1699603968281 Neuerungen für Autofahrer im Jahr 2024

F. Selleng wurde in Köthen (Anhalt) geboren. Als ausgebildeter Mechatroniker bei der Deutschen Bahn, arbeitete er dort in der Wartung und Instandhaltung von Schienen-Baufahrzeugen.
Nach einer Fortbildung zum Industriemeister Elektrotechnik wechselte er später in die Autoindustrie nach Leipzig. In den folgenden Jahren arbeitete er bei Porsche und BMW.
Seit dem Schuljahr 2016/17 ist er als Fachlehrer für Elektrotechnik an einer Berufsschule tätig. Im gleichen Zeitraum begann er, als freier Autor fachliche Texte und Ratgeber zu verfassen.

Folgen Sie uns in den sozialen Netzwerken