ms_reifen_winterreifen-300x200 M+S Reifen - Gesetzliche Neuerung 2018

M+S Reifen Winterreifen
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M+S ist nicht genug: gesetzliche Neuerung für Winterreifen

Reifglätte, Eis, Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch – Autofahrer müssen sich im Winter zahlreichen Herausforderungen und gefährlichen Verkehrsbedingungen stellen. Umso wichtiger sind Winterreifen, die der jahreszeitlichen Witterung entsprechen und das Fahrzeug selbst in brenzligen Situationen auf der Straße halten. Aus diesem Grund führte der Gesetzgeber im Jahr 2010 die Winterreifenpflicht ein. Seitdem müssen Fahrzeuge im Winter mit Reifen ausgerüstet sein, die den Wetterverhältnissen entsprechen. Allerdings definierte die Winterreifenpflicht nicht genau, was Winterreifen eindeutig auszeichnet. Diese Ungenauigkeit wurde beseitigt. Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen bisher mit M+S-Autoreifen unterwegs waren, müssen sich jetzt auf Neuerungen einstellen.

M+S Reifen – das Qualitätssiegel fehlt

M+S-Reifen, Matsch- und Schneereifen, unterscheiden sich in Gummimischung, der Struktur und dem Reifenprofil mit den Lamellen von Sommerreifen. Allerdings weisen M+S-Reifen im Gegensatz zu geprüften Winterreifen mit dem Alpine-Symbol, das eine Schneeflocke und ein Bergbild zeigt, kein Qualitätssiegel auf. Auch rechtlich sind sie nicht geschützt. Das heißt: Autoreifen können mit M+S versehen sein, ohne dass diese für die winterlichen Straßenverhältnisse geeignet sind. M+S-Reifenhersteller konnten ihre Produkte einfach selbst zertifizieren. Daher brachte die Bundesregierung die Neuerung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, kurz StVZO, auf den Weg. Die Neuerung war zudem erforderlich, da die Europäische Wirtschaftskommission UNECE sich auf das Alpine-Symbol als klares Merkmal für Winterreifen einigte. Damit wird dieses europaweit zum Erkennungszeichen für Winterreifen.

Winterreifen sicher erkennen

Das besondere Kennzeichen der Winterreifen mit dem Alpine-Symbol verdeutlicht, dass diese bestimmte Tests wie Traktion, Beschleunigungs- und Bremsverhalten auf Schnee bestehen müssen. Mit der Neuerung müssen Hersteller von M+S-Reifen zukünftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Tests erfolgreich durchgeführt haben. Für Autofahrer bedeutet dieses, dass ihre Winterreifen mit dem Alpine-Zeichen geprüft wurden und für die winterlichen Straßenverhältnisse tatsächlich geeignet sind.

Eine Neuerung mit langer Übergangsfrist

Die gesetzliche Neuerung der StVZO gilt ab 2018, sieht jedoch eine Übergangsfrist bis Ende September 2024 vor. Wer gerade in neue Winterreifen investiert hat, hat also noch etwas Zeit, bevor die Winterreifen mit dem Alpine-Symbol für das eigene Fahrzeug unerlässlich sind. Ab Januar 2018 sollten Autofahrer bei einem Neuerwerb von Winterreifen jedoch auf das Alpine-Zeichen achten. Überprüft werden die Angaben auf dem EU-Reifenlabel übrigens von einer Marktüberwachungsorganisation, die von der Europäischen Kommission für die Kontrolle beauftragt wurde.

Winterreifen: Künftig haftet der Fahrzeughalter

Eine weitere Neuerung betrifft die Fahrzeughalter. Bisher galt, wer das Auto bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen fuhr und in eine Verkehrskontrolle geriet, musste mit einem Bußgeld rechnen. Auch ein Punkt im Flensburger Strafregister war fällig. Mit der Neuerung muss der Fahrzeughalter ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen, sollte sein Auto nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein. Kommt es aufgrund der nicht eingehaltenen Winterreifenpflicht zu einem Unfall, hat diese Fahrlässigkeit Konsequenzen mit der Kfz-Versicherung: Der Versicherte muss mit erheblichen Leistungskürzungen rechnen.

Winterreifen – wann aufziehen?

Wann das Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten ist, ist zeitlich nicht genau definiert. Häufig gilt die Empfehlung von Oktober bis Ostern. Außerdem sollen Winterreifen wie die Sommerreifen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert werden. Da das Material der Winterreifen mit der Zeit ermüdet und so seine besonderen Eigenschaften verliert, rät der TÜV, Winterreifen maximal sechs Jahre zu nutzen und dann gegen neue zu ersetzen.

Fazit: Das Alpine-Symbol mit dem Berg und der Schneeflocke wird ab Januar 2018 europaweit das Kennzeichen für Winterreifen. Mit diesem Qualitätssiegel dürfen Winterreifen nur noch versehen werden, wenn sie die entsprechenden Tests bestanden haben. M+S-Reifen ohne das Alpine-Zeichen sind spätestens nach der Übergangsfrist bis Ende September 2024 verkehrswidrig. Für Autofahrer bedeutet die Neuerung: Die Winterreifen wurden entsprechend der winterlichen Verkehrsbedingungen getestet und sind geeignet für die kalte Jahreszeit.

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