Tempolimit-130-300x300 Über 50 % befürworten Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

Tempolimit 130
Foto: ©microgen/depositphotos.com

„Ich geb Gas, ich will Spaß.“ So scheint es vielen Autofahrern zu gehen, die auf deutschen Autobahnen unterwegs sind. Ganz gleich, ob diese aus Deutschland oder dem Ausland stammen. Endlich einmal das Gaspedal bis zum Anschlag treten, ohne auf ein Tempolimit achten zu müssen. Geht es nach Ansicht derjenigen, die im Rahmen des Markt- und Meinungsinstitutes forsa befragt wurden, sprechen sich mehr als die Hälfte für ein Tempolimit auf den Bundesautobahnen aus.

Tempo 130 km/h: eine Richtgeschwindigkeit

Während beispielsweise 130 km/h auf dänischen oder italienischen Autobahnen die Höchstgeschwindigkeit ist, gilt diese Angabe in Deutschland nur als Richtgeschwindigkeit. In Spanien dürfen Autofahrer auf Autobahnen sogar nur mit maximal 120 km/h fahren. Kein Wunder, dass Autofahrer aus dem Ausland die Bundesautobahnen als tempofreie Zone betrachten und aus ihren Fahrzeugen endlich einmal maximale Leistung herausholen wollen. Etlichen deutschen Autofahrern scheint es ähnlich zu gehen, wenn sie mit ihrem Auto auf der linken Spur an anderen vorbeirasen. Geht es nach der Ansicht der an der Meinungsumfrage Beteiligten, sollte sich das ändern: Sie sind für ein Tempolimit  von 130 km/h. Wenig überraschend ist, dass vor allem Ältere ab 60 Jahren für die Geschwindigkeitsbegrenzung sind, während sich nur ein Drittel der unter Dreißigjährigen für das Einführen eines Tempolimits auf Bundesautobahnen ausspricht. Das Markt- und Meinungsinstitut wurde von dem Versicherungsunternehmen CosmosDirekt mit der Durchführung der Meinungsumfrage beauftragt.

Bundesautobahnen: Richtwert Tempo 130 km/h

Runter vom Gaspedal heißt es auf Bundesautobahnen beispielsweise vor Baustellen. Dann sind die angegeben Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Ansonsten können die Autofahrer 120 km/h, 130 km/h, 150 km/h oder eben auch schneller fahren. Allerdings sollten sich alle bewusst sein, dass er bzw. sie bei einem Verkehrsunfall mithaften kann. Dieses ist selbst dann der Fall, wenn der Verkehrsunfall unverschuldet verursacht wurde. So erklärt ein Kfz-Versicherungsfachmann von CosmosDirekt, dass Gerichte dann annehmen, dass sich der Autofahrer bzw. die Autofahrerin nicht wie ein Idealautofahrer verhalten hat. Eine andere Situation ergibt sich, wenn jedoch belegt werden kann, dass der Verkehrsunfall selbst bei einem Tempo unterhalb bzw. bei der Richtgeschwindigkeit geschehen wäre.

Der Idealautofahrer fährt maximal 130 km/h

Gerichte gehen davon aus, dass der Idealautofahrer auf deutschen Autobahnen die 130 km/h nicht als Richtwert, sondern als Höchstgeschwindigkeit betrachtet. Eine Rolle spielt dieses bei Verkehrsunfällen auf Bundesautobahnen.

Führt eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu mehr Sicherheit?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht nicht die Verkehrssicherheit, schont die Umwelt und den Motor des Fahrzeugs. Das erklärt ein Professor der Universität Wuppertal, Jürgen Gerlach und Verkehrsexperte. Zumindest gibt es keine Studie, die dieses beweisen kann. Mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung würden die Autofahrer jedoch verhaltener fahren. Und das wiederum wäre sicherer.

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