alkoholkontrolle_polizei-300x199 Nach Alkoholgenuss - Das Auto lieber stehen lassen!

Alkohol Kontrolle Polizei
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Bei Alkoholgenuss nicht ans Steuer setzen

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer Alkohol trinkt und dann noch Auto fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. 2014 kam es unter Alkoholeinfluss zu 13.612 Unfällen mit Personenschaden. 260 Menschen kamen dabei ums Leben. Zwar ist die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss in den letzten Jahren zurückgegangen, dennoch ist jeder Unfall – und vor allem jeder tödliche Unfall – zu viel. Vom Gesetzesgeber definierte Promillegrenzen geben Auskunft über das jeweilige Strafmaß, das alkoholisierte Autofahrer zu erwarten haben. Das Strafmaß reicht von einem Bußgeld und Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis oder gar einer Haftstrafe.

Alkohol und körperliche Auswirkungen

Mit der Aufnahme des alkoholischen Getränkes gelangt der Alkohol auch in den Blutkreislauf – und somit in diverse Körperregionen. Im Gehirn sorgt der Alkohol für Leistungsminderung und Veränderung der Informationsübertragung der Nervenzellen. Unter Alkoholeinfluss werden Entfernungen falsch eingeschätzt. Dieses kann bereits bei 0,2 Promille beginnen. Anders ausgedrückt: Selbst der Genuss eines kleinen Bieres kann schon zu einem Wert von 0,3 Promille führen und somit zur Falscheinschätzung von Entfernungen. Wird mehr Alkohol getrunken, verändert sich das Blickfeld weiter. Die Bewegungen sind langsamer und verlaufen unkoordinierter. Die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen sind ebenfalls stark eingeschränkt. Ein vorausschauendes Fahren ist unter Alkoholeinfluss unmöglich. All das schließt eine verantwortungsvolle und sichere Teilnahme am Straßenverkehr aus. Wer sich dennoch nach Alkoholeinnahme ans Steuer setzt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Höhe des Strafmaßes ist vom festgestellten Promillegehalt abhängig und davon, ob es das erste oder das wiederholte Vergehen des Autofahrers ist.

Null-Promillegrenze für Fahranfänger

In der Vergangenheit kam es besonders häufig zu Verkehrsunfällen von Fahranfängern, die beim Autofahren unter Alkoholeinfluss standen – etliche von diesen Unfällen endeten tödlich. Seit dem 1. August 2007 gilt die Nullpromillegrenze, also das absolute Alkoholverbot, für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Jugendliche unter 21 Jahren. Eine Missachtung kann teuer werden. Selbst wenn der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle und einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille noch fahrtüchtig erscheint, kann ein Bußgeld von 250 € drohen. Hinzu kommen zwei Punkte im Verkehrszentralregister.

Autofahren bei 0,3-Promillegrenze

Die 0,3-Promillegrenze kann durchaus schnell erreicht werden. Schon der Genuss eines kleinen Bieres kann unter Umständen bereits zu einer eingeschränkten Fahrtüchtigkeit führen. Wer zudem durch eine auffällige Fahrweise auffällt und von der Polizei kontrolliert wird, kann schon wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt werden. Verursacht der Fahrer in dem Zustand einen Verkehrsunfall, kann dieses mit Punkten im Verkehrszentralregister und dem Verlust der Fahrerlaubnis von bis zu einem halben Jahr bestraft werden.

Autofahren bei 0,5-Promillegrenze

Mit 0,5 Promille am Steuer zu sitzen, kann für den Autofahrer teuer werden. Vor allem, wenn dieses nicht das erste Mal ist. In dem wiederholten Fall kann die Ordnungsstrafe 1.000 € und mehr betragen. Fährt der Autofahrer das erste Mal mit 0,5 Promille und wird kontrolliert, kann dieser mit einem Bußgeld von 500 €, zwei Punkten im Flensburger Zentralregister und Entzug der Fahrerlaubnis von einem Monat rechnen.

Autofahren mit 1,1 Promille und mehr

Wer sich mit 1,1 Promille noch ans Steuer setzt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. In diesem alkoholisierten Zustand ist es zehnmal wahrscheinlicher, dass es zu einem Verkehrsunfall kommt. Doch selbst ohne Unfall drohen dem Autofahrer bei Kontrolle durch die Polizei strafrechtliche Konsequenzen. Dazu gehören eine Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe, der Eintrag von drei Punkten im Flensburger Verkehrsregister sowie der Entzug des Führerscheins für mindestens ein halbes Jahr. Die Fahrerlaubnis kann sogar bis zu fünf Jahren einbehalten werden. Autofahrer, die mit 1,6 Promille am Steuer erwischt werden, sollten zusätzlich mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

Alkohol am Steuer und Versicherungsschutz

Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall auslösen, riskieren zudem ihren Versicherungsschutz. Unter Umständen muss der Autofahrer alle entstehenden Kosten selbst tragen. Wer als Mitfahrer zu einem alkoholisierten Fahrer ins Auto steigt, muss ebenfalls damit rechnen, dass die Versicherung Ansprüche kürzt.

Fazit: Nach Alkoholeinnahme sollte das Auto stehen gelassen werden. Bereits ein Bier kann die Fahrtüchtigkeit einschränken.

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