Der Zuschuss des BAFA für den Kauf von Elektroauto wurde im Dezember 2023 überraschend beendet. Viele Käufer rechneten mit einer Senkung der Prämie ab 2024, aber nicht mit der Streichung. Doch was gilt jetzt für bereits bestellte Fahrzeuge? Was ist mit der Herstellerprämie? Welche Ersparnisse haben Käufer von E-Autos überhaupt noch? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel.
Die E-Auto Prämie des BAFA bis Dezember 2023
Mit der Einführung eines Zuschusses im Jahr 2016 sollten mehr Elektrofahrzeuge verkauft werden. Käufer oder Leasingnehmer von neuen oder jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen konnten von einer Prämie profitieren. Diese betrug bei Neufahrzeugen bis Dezember 2023:
- 4.500 € bei einem Fahrzeuglistenpreis bis zu 40.000 €
- 3.000 € bei einem Fahrzeuglistenpreis über 40.000 €
Die Prämie diente als Anreiz, die teilweise noch verhältnismäßig teuren Elektrofahrzeuge zu kaufen. Mit einer Förderung von 4.500 € bei einem Listenpreis von beispielsweise 35.000 € wurde das Auto zu über zehn Prozent bezuschusst. Viele Hersteller stockten die Prämie nochmal auf, sodass Preisnachlässe von über 30 % möglich waren.
Für 2024 war eine Senkung der Prämie von 4.500 € auf 3.000 € angekündigt. Damit mussten Käufer rechnen. Mit dem überraschenden Ende der Förderung fällt dieser Anreiz jedoch vollständig weg. Was das für den Fahrzeugmarkt für Folgen hat, ist noch unklar.
Bekomme ich die Elektroautoprämie noch, wenn mein Fahrzeug bereits bestellt ist?
Das kommt auf den Einzelfall an. Seit dem 18. Dezember 2023 können keine neuen Anträge eingereicht werden. Sollten Sie Ihren Antrag bereits gestellt haben, wird dieser voraussichtlich noch bearbeitet und wahrscheinlich auch ausgezahlt. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Lieferdatum, entscheidend ist das Antragsdatum. Eine Garantie gibt es von staatlicher Seite allerdings nicht.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn ich keine E-Auto Förderung mehr bekomme?
Grundsätzlich ist der mit dem Hersteller geschlossene Kaufvertrag unabhängig von der staatlichen Umweltprämie. Sie haben also kein Recht darauf, vom Vertrag zurückzutreten. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Zusicherung der Prämie eine Voraussetzung für den Kauf war. Das wird sich aber nur in Ausnahmefällen nachweisen lassen, da auf die staatliche Prämie nie ein Recht bestand.
Sollten Sie von diesem Fall betroffen sein und möchten das Fahrzeug daher nicht mehr kaufen, können Sie mit dem Hersteller in Kontakt treten. Möglicherweise lässt sich eine Einigung erzielen. Einige Hersteller übernehmen auch die Prämie, damit der Kunde keine beträchtlichen Mehrkosten hat. Im Abschnitt weiter unten listen wir einige Hersteller auf, die freiwillig Rabatte gewähren.
Was passiert mit dem Elektroauto-Prämienanteil der Hersteller?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt keine Verpflichtung für die Autobauer, ihre Prämien aufrechtzuerhalten. Viele Hersteller gehen diesen Schritt dennoch und erlassen den Käufern einen Teil des Kaufpreises, sofern das Fahrzeug innerhalb eines bestimmte Zeitraums bestellt wurde. Wir haben eine kleine Übersicht erstellt, welche Hersteller welche Rabatte geben.
Herstellerprämien für den Kauf eines E-Autos in 2024
Einige Hersteller haben versprochen, für Elektroautos weiterhin Rabatte zu gewähren. Sie entlasten damit die Käufer und halten den Markt für Elektroautos am Laufen. Die meisten Autobauer geben die geplanten Rabatte, wie sie nach den BAFA-Standards galten. Teilweise übernehmen die Hersteller sogar den gestrichenen staatlichen Anteil. Zu den kulanten Marken in dieser Situation gehören beispielsweise:
- Audi
- Dacia
- Hyundai
- Kia
- Mazda
- Mercedes-Benz
- MG
- Nissan
- Renault
- Seat
- Smart
- Skoda
- Subaru
- Tesla
- Toyota
- VW
- Volvo
Welche Preisvorteile habe ich sonst beim Kauf eines E-Autos?
Die Kaufprämie ist nicht der einzige Anreiz, um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug zu kaufen. Auch andere Rabatte und Zahlen machen den Kauf interessant. Beachten Sie auch diese, wenn Sie über die Anschaffung nachdenken. Es bleibt natürlich immer eine Einzelfallentscheidung mit vielen Faktoren, ob das E-Auto auf die Lebenszeit tatsächlich günstiger ist. Mit den folgenden Punkten geben wir Ihnen Anhaltspunkte, wo Sie trotz gestrichener Kaufprämie sparen können.
Regionale Förderungen
Einige Länder, Kommunen und Netzbetreiber haben Förderprogramme ins Leben gerufen, um den Kauf von Elektroautos und die Anschaffung der Wallbox zu unterstützen. Die Summen sind zwar in den meisten Fällen deutlich geringer als die Fördersumme des BAFA, der Antrag lohnt sich aber dennoch. Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber oder der Verwaltung.
Günstig „tanken“
Das Aufladen der Batterie ist günstiger als das Tanken von Kraftstoff. Dies gilt unabhängig davon, ob wir mit einem Benziner oder Diesel vergleichen. In unserer Rechnung nehmen wir den VW eGolf (04/17 – 05/20) mit einem Verbrauch von 15,8 kWh auf 100 km und einen Strompreis von 40 Cent pro kWh als Beispiel:
- 15,8 kWh/100 km x 0,40 €/kWh = 6,32 € auf 100 km
Für Hausbesitzer mit Photovoltaikanlagen fällt dieser Wert natürlich noch deutlich niedriger aus. Mit der Ladung an sonnigen Tagen fahren Sie hier nahezu kostenlos. Dieser Punkt ist besonders interessant, da die Strompreise in den nächsten Jahren tendenziell eher steigen als sinken.
Was wir nicht pauschal einberechnen können, ist der Verschleiß der Batterie. Hier müssten genaue Daten über die Laufzeit des jeweiligen Akkus bekannt sein. Je nach Batteriepreis und Laufzeit kann dieser Faktor die Rechnung natürlich maßgeblich beeinflussen. In unserem Artikel über die Lebensdauer von Autobatterien finden Sie weitere Informationen zu den Garantieversprechen der Hersteller.
Steuerliche Vorteile
Käufer von Elektrofahrzeugen profitieren von einer Befreiung von der Kfz-Steuer. Diese gilt nur für reine E-Autos, Hybride und Plug-in-Hybride zählen nicht dazu. Die Steuerbefreiung gilt:
- zehn Jahre ab Kaufdatum
- höchstens bis 31.12.2030
Im Jahr 2024 gekaufte Fahrzeuge können die zehn Jahre daher nicht mehr vollständig ausnutzen. Es ist allerdings geplant, dass die Besitzer von Elektroautos auch nach 2030 noch mit steuerlichen Vorteilen rechnen können. Hier soll eine Abrechnung nach dem Fahrzeuggewicht eingeführt werden. In jedem Fall wird das elektrisch betriebene Modell eines Fahrzeugs günstiger sein als sein Verwandter mit einem Verbrennungsmotor.
Zukunft des E-Autos auch ohne Förderung?
Die Autoindustrie stellt sich derzeit schrittweise auf die Elektromobilität ein, um den Verbrauch der endlichen fossilen Brennstoffe zu reduzieren. Über viele Jahre werden Verbrennungsmotoren aus den Listen verschwinden und die Vielfalt an Elektrofahrzeugen steigt von Jahr zu Jahr. Manche Hersteller wie beispielsweise Nissan planen den Wegfall der Verbrennungsmotoren schon bis 2030. Die Streichung der Prämie wird diesen Verlauf eventuell etwas bremsen, aber nicht vollständig aufhalten. Früher oder später werden sich Autokäufer mit dem Gedanken an ein Elektrofahrzeug auseinandersetzen müssen.
F. Selleng wurde in Köthen (Anhalt) geboren. Als ausgebildeter Mechatroniker bei der Deutschen Bahn, arbeitete er dort in der Wartung und Instandhaltung von Schienen-Baufahrzeugen.
Nach einer Fortbildung zum Industriemeister Elektrotechnik wechselte er später in die Autoindustrie nach Leipzig. In den folgenden Jahren arbeitete er bei Porsche und BMW.
Seit dem Schuljahr 2016/17 ist er als Fachlehrer für Elektrotechnik an einer Berufsschule tätig. Im gleichen Zeitraum begann er, als freier Autor fachliche Texte und Ratgeber zu verfassen.