kfz-versicherung Kfz-Versicherung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln – das sollten Sie beachten
KFZ Versicherung wechseln
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Es gibt viele Dinge im Leben, die laufende Kosten verursachen. Dazu gehört auch die Kfz-Versicherung. Um die finanzielle Belastung zu senken, entscheiden sich daher viele Menschen für einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung. Experten zufolge sind es allein in Deutschland mehr als zwei Millionen Personen. Da die Beträge in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, ist diese Entwicklung kaum verwunderlich. Allerdings sollten Sie eine Kfz-Versicherung nicht unüberlegt und Hals über Kopf kündigen. Außerdem gibt es einige Dinge, die Sie bei einem Wechsel beachten müssen. Damit Ihnen kein schwerwiegender Fehler unterläuft, haben wir hier die wichtigsten Infos zusammengetragen.

Suchen Sie vorab nach einem alternativen Kfz-Versicherungsanbieter

Sie sollten Ihre bestehende Kfz-Versicherung auf keinen Fall kündigen, wenn Sie noch keine Alternative haben. Eine Kfz-Versicherung ist in Deutschland nämlich für alle Halter von Kraftfahrzeugen verpflichtend. Wer sich nicht daran hält, muss im schlimmsten Fall mit ernsten Strafen rechnen. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Kündigen Sie daher erst, wenn Sie eine Zusage des neuen Anbieters haben. Einen neuen Kfz-Versicherungsanbieter können Sie mit dem Kfz-Versicherungsrechner von TopTarif problemlos finden. Außerdem können Sie direkt die vorliegenden Konditionen miteinander vergleichen. Das dürfte die Entscheidung einfacher gestalten.

Vergleichen Sie die Konditionen der unterschiedlichen Versicherer

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KFZ Versicherungsvergleich lohnt sich
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Viele Menschen nutzen einen Vergleich nicht richtig und entscheiden sich vorschnell für einen Anbieter. Das ist allerdings etwas, was Sie auf keinen Fall tun sollten. Lassen Sie sich nicht nur von einem günstigen Preis blenden. Möglicherweise gibt es versteckte Kosten oder die Konditionen sind anderweitig nicht optimal. Der Preis allein sollte allerdings nie das einzige Kriterium sein. Schließlich gibt es auch andere Wege zur Senkung der Fahrzeughaltungskosten. Außerdem sollten Sie aufpassen, dass Sie nicht an einen unseriösen Anbieter geraten. Andernfalls erleiden Sie möglicherweise einen hohen finanziellen Schaden. Sofern Sie einen Versicherungsrechner nutzen, sollte Ihnen das aber nicht passieren.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Kündigung der Kfz-Versicherung

Sobald Sie die Zusage des neuen Anbieters haben, sollten Sie sich direkt um die Kündigung kümmern. Lassen Sie nicht unnötigerweise Zeit verstreichen. Der bestehende Anbieter wird nämlich in der Regel kein Interesse daran haben, dass Sie kündigen. Sofern es also möglich ist, kann Ihnen eine Kündigung verwehrt werden. Die meisten Kfz-Versicherungen laufen am Ende des Jahres aus. Eine ordentliche Kündigung sollte also fristgerecht bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Aber Achtung: Sollte es sich bei dem 30. November nicht um einen Werktag handeln, läuft es im Endeffekt auf die Kulanz des Versicherers hinaus. Achten Sie daher darauf, dass die Kündigung schriftlich am letzten Werktag des Monats bei der Versicherungsgesellschaft eingeht. Zudem sollten Sie beachten, dass manche Verträge unterjährig geschlossen werden. In solchen Fällen müssen Sie gegebenenfalls an einem anderen Monat fristgerecht kündigen.

Prinzipiell ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Schließlich haben Sie als Kunde das Recht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, um aus einem Vertrag auszutreten. Eine solche außerordentliche Kündigung ist allerdings nur in bestimmten Fällen gültig. Gründe für eine Sonderkündigung wären ein Fahrzeugwechsel, ein Schadensfall oder eine Erhöhung der Versicherungsprämie. Letzteres gilt allerdings nur dann, wenn die Prämie seitens des Anbieters erhöht wurde. Hängt die Preiserhöhung mit neuen Gesetzen zusammen (beispielsweise zum Umweltschutz) greift das Sonderkündigungsrecht in der Regel nicht. Generell sind Änderungen der Vertragsbedingungen ein triftiger Grund, um auf das Sonderkündigungsrecht zurückzugreifen. Spätestens dann, wenn diese neuen Regelungen gültig sind.

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