verkratzte-Stoßstange-nach-Parkrempler-300x214 Fahrerflucht: Keine Änderung im Paragrafen 142 StGB

verkratzte Stoßstange nach Parkrempler
Foto: ©AntonioGravante/depositphotos.com

Beim Einparken oder Ausparken die Stoßstange, den Außenspiegel oder den Kotflügel eines anderen lädiert und dennoch den Ort verlassen, ohne auf den Besitzer zu warten oder die Polizei zu informieren? Dann lautet das Vergehen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht. Von 500.000 Fällen der Fahrerflucht jedes Jahr gehen die deutschen Verkehrsclubs aus. Hohe Geldstrafen oder gar Führerscheinentzug für längere Zeit kann die Folge dieses Handelns sein – und das schon seit 1975. Ob eine Aktualisierung des Paragrafen 142 StGB daher angebracht ist, erörterten mehr als 1.800 Verkehrsspezialisten auf dem diesjährigen 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag, der in der Stadt Goslar stattfand. Die Teilnehmer kommen aus den Bereichen Justiz, Ministerien und Behörden, aber auch aus Unternehmen, Verbänden und Verkehrsclubs.

Fahrerflucht war ein Fokus des 56. Deutschen Verkehrsgerichtstags

Drei Tage lang drehte sich alles um den Verkehr und das Verkehrsrecht in Deutschland. Schon im Vorfeld dieser Tagung wurde der Unfallflucht-Paragraf leidenschaftlich erörtert. Der ADAC vertritt die Ansicht, dass bei kleineren Schäden eine Strafverfolgung ausbleiben könnte. Dieses hätte den Vorteil, dass Verursacher des Schadens sich noch im Nachhinein melden würden. Und das ist etwas, was viele aus Furcht vor der Strafe jetzt noch unterlassen. Der niedersächsische Innenminister, Boris Pistorius, ist gegenteiliger Meinung. Er ist dagegen, die aktuell geltende gesetzliche Regelung zu stark abzuschwächen.

Fahrerflucht wird nach dem noch aktuellen Paragraf 142 StGB bestraft

Unfallflucht ist kein kleines Vergehen. Zumindest sieht es die Bestrafung nach dem Paragraf 142 so: Von einem bis zu drei Jahren Haft bzw. einer Geldstrafe kann das Urteil bei Unfallflucht lauten. Je nach Fall kommt außerdem ein Fahrverbot für eine bestimmte Zeit hinzu. Auf dem 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag verständigten sich die Spezialisten darauf, dass der Verlust der Fahrerlaubnis erst bei härteren Fällen greifen soll. Hierunter fallen die Schädigung von Personen bzw. wenn Sachschäden von mehr als 10.000 € verursacht wurden. Zudem sprachen sich die Verkehrsspezialisten für eine Reform der gesetzlichen Regelungen aus, welche die tätige Reue beinhalten.

Gefährliche Verkehrsvergehen: Höhere Bußgelder und mehr Fahrverbote gefordert

Zu schnell auf den deutschen Straßen unterwegs, den Abstand zum Vordermann ignoriert, gedrängelt und Verstöße beim Überholen – für gefährliches und rücksichtloses Fahren fordern die Verkehrsexperten dagegen härtere Strafen. Die Bußgelder sollten bei den Verstößen erhöht und mehr Fahrverbote verhängt werden. Das härtere Durchgreifen bei diesen Verkehrsvergehen soll das Fahren auf den Straßen Deutschlands sicherer machen. Zusätzlich raten sie, an Unfallschwerpunkten die Verkehrskontrolle zu verstärken.

Der Deutscher Verkehrsgerichtstag wird national und international beachtet

Über die Jahrzehnte hat sich der Deutsche Verkehrstag zu einem Forum entwickelt, das nicht nur in Deutschland beachtet wird. Alljährlich werden Erfahrungen intensiv ausgetauscht und über Fragen wie beispielsweise des Verkehrsrechts, der Verkehrspolitik oder der Verkehrstechnik debattiert. Die Empfehlungen, die stets auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag beschlossen werden, greift der deutsche Gesetzgeber übrigens sehr oft auf.

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