feuerwerkskoerper-300x199 Feuerwerkskörper - Wer haftet bei Schäden

Feuerwerkskörper
Foto: © rrrneumi/depositphotos.com

Rund 133 Millionen Euro gaben die Deutschen im Jahr 2016 für Feuerwerksartikel aus. Zahlreiche Raketen, Knaller oder Tischfeuerwerke wurden landesweit erneut entzündet. Das neue Jahr laut knallend und mit farbigen Feuerwerkspektakeln zu begrüßen, geht jedoch nicht immer freudig vonstatten. Jahr für Jahr gibt es Verletzte, Schwerverletzte und sogar Tote durch unsachgemäße Nutzung von Böllern und Raketen. Hinzu kommen Brände, Fahrzeugschäden und zerstörte Briefkästen. Letztere zählen dabei sicherlich noch zu den eher harmlosesten Schäden durch Feuerwerkskörper. Ein harmloser Jux ist das dennoch nicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, hat Erfahrung mit Schäden, die alljährlich durch Feuerwerkskörper hervorgerufen wird. Silvester ist für den Verband der Tag des Jahres, der die meisten Schäden bringt. Welche Versicherung greift bei welchen Schäden? Autoteile-Markt, der Online-Markt für neue und gebrauchte Ersatzteile, gibt einen Überblick.

Verletzungen durch Feuerwerkskörper – welche Versicherung wird aktiv?

Die private Unfallversicherung greift, wenn sich eine Person bei einem unsachgemäßen Umgang mit einem Feuerwerkskörper so verletzt, dass dieser Schaden dauerhaft ist. Allerdings nur, wenn diese Person eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Löst ein Dritter den Unfall aus, zahlt die eigene private Unfallversicherung ebenfalls. Selbst wenn die schuldige Person nicht zu ermitteln ist, gibt es Geld von der privaten Unfallversicherung. Die Kosten, die für die Heilung erforderlich sind, gehören dagegen ins Aufgabenfeld der Krankenversicherung. Im Gegensatz dazu ist es die Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn Jugendliche Feuerwerkskörper knallen lassen und dabei jemand zu Schaden kommt. Das gleiche gilt, wenn in einer Wohnung während einer Silvesterparty ein Schaden durch einen Feuerwerkskörper verursacht wird. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden nicht absichtlich ausgelöst wurde.

Gebäudeschäden durch Feuerwerkskörper – welche Versicherung wird aktiv?

Es ist ratsam, an Silvester die Fenster und Türen geschlossen zu halten. So können Feuerwerkskörper oder Raketen nicht in das Wohnungsinnere bzw. in das Hausinnere gelangen. Genau das zählt zu den typischen Gebäudeschäden an Silvester. Löst dieses einen Brand aus, bei dem das Gebäude bzw. der Hausrat geschädigt wird, greift die Wohngebäudeversicherung und Hausratsversicherung – und zwar normalerweise der Person, die den Feuerwerkskörper entzündet hat. Ist diese unbekannt, ist es die eigene Versicherung. Der Unterschied zwischen diesen beiden Versicherung ist einfach: Das Gebäude inklusive sämtlicher fest montierten Gegenstände sind durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Für den Hausrat wie Elektrogeräte, Möbel und Kleidung etc. ist die Hausratsversicherung zuständig. Diese greift übrigens nicht nur bei Schäden, die durch den Brand entstehen, sondern ebenfalls bei Schäden an Einrichtungsgegenständen, die durch die Löschung des Brandes verursacht werden.

Fahrzeugschäden durch Feuerwerkskörper – welche Versicherung greift?

Nach Möglichkeit sollte das eigene Fahrzeug an Silvester in einer Garage geparkt werden. Da sehr viele bereits tagsüber Feuerwerkskörper entzünden, ist es ratsam, das Auto entsprechend früh in Sicherheit zu bringen. Wer keine Garage besitzt und das Fahrzeug daher an Silvester draußen lassen muss, sollte es vorsichtshalber in einer ruhigen Seitenstraße parken. Wird ein Fahrzeug durch Feuerwerkskörper beschädigt, kann es durchaus sein, dass der Fahrzeugbesitzer selbst für den Schaden aufkommen muss. Die Teilkaskoversicherung greift nur, wenn das Auto durch den Brand oder die Explosion einer Feuerwerksrakete zu Schaden kommt. Anders sieht der Fall aus, wenn das Fahrzeug absichtlich beschädigt wurde. Hierzu zählt beispielsweise, wenn ein Unbekannter Silvesterknaller auf dem Autodach oder der Motorhaube entfacht oder das Fahrzeug mit einer Flasche beschädigt. In diesem Fall können die Autobesitzer entspannt bleiben, die eine Vollkaskoversicherung haben. Wer keine hat, muss die Reparaturkosten leider selbst finanzieren. Preiswerte Ersatzteile wie z.B. eine neuer Außenspiegel günstig oder Heckscheibe günstig finden Sie auf dem Marktplatz von Autoteile-Markt.de

Aufgepasst bei zu viel Alkoholgenuss: Alkoholisierte Personen, die Feuerwerkskörper entzünden, handeln grob fahrlässig. Verursacht das Entzünden der Knaller, Böller oder Raketen Schäden, sind diese in vielen Fällen von den Versicherungen ausgeschlossen.

Seien Sie achtsam beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Autoteile-Markt, der Online-Markt für neue und gebrauchte Ersatzteile, wünscht Ihnen einen guten Rutsch und das Beste für das neue Jahr!

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